LORSCH

Polizei beanstandet 21 von 26 Lastwagen bei Kontrolle auf der A67

Hessen Von Lothar Binder 1 Min. Lesezeit

KI-generiertes Bild

Bei einer nächtlichen Lastwagenkontrolle auf der A67 bei Lorsch beanstandete die Polizei 21 von 26 Fahrzeugen. Vier Lastwagen durften zunächst nicht weiterfahren.

Veröffentlicht am 26. August 2026 um 13:50 Uhr | Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Spezialisten für den Güterverkehr haben in der Nacht zum Mittwoch, 26. August 2026, Lastwagen auf den Rastanlagen Lorsch-Ost und Lorsch-West an der Autobahn 67 kontrolliert.

Zwischen Dienstag, 18 Uhr, und Mittwoch, 1 Uhr, leiteten die Einsatzkräfte 26 Fahrzeuge von der Autobahn. Lediglich fünf Lastwagen und deren Fahrer blieben ohne Beanstandung.

Bei 21 Kontrollen stellten die Beamten Verstöße oder Mängel fest. Darunter waren 18 Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie mehrere Fälle unzureichend gesicherter Ladung. Gegen Fahrer und Speditionen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Sechs Fahrer ohne festen Wohnsitz in Deutschland mussten Kautionen von insgesamt knapp 6.000 Euro hinterlegen. Eine Spedition entrichtete vor Ort 1.650 Euro, weil sie sich nach Angaben der Polizei durch die Abwicklung ihres Transports einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschafft hatte.

In vier Fällen untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Ein Holzlaster hatte lediglich zwölf statt der benötigten 41 Zurrgurte angebracht und keine Antirutschmatten verwendet. Außerdem hatte der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten nicht ordnungsgemäß eingehalten.

Ein 110 Tonnen schwerer Transport mit einem mehr als 62 Tonnen wiegenden Baustellengerät musste wegen einer unzureichenden Genehmigung und mangelhafter Ladungssicherung pausieren. Ein weiterer Lastwagen wies mehrere technische Mängel auf.

An der Kontrolle beteiligten sich 35 Einsatzkräfte aus Südhessen, Westhessen, Südosthessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Die vier beanstandeten Lastwagen dürfen ihre Fahrt erst fortsetzen, wenn die jeweiligen Mängel behoben, die Ladung nachgesichert oder die erforderlichen Genehmigungen vorgelegt wurden.

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