Ludwigshafen: OB-Stichwahl – Fristen und Regeln für die Briefwahl
Bis 7. Oktober 2025 können Wahlberechtigte in Ludwigshafen Briefwahl für die OB-Stichwahl beantragen – danach nur noch direkt im Briefwahlbüro im Pfalzbau.
Frist für Online-Anträge endet am 7. Oktober
Noch bis Dienstag, 7. Oktober 2025, 12 Uhr, können Wahlberechtigte in Ludwigshafen ihre Briefwahlanträge für die Oberbürgermeister-Stichwahl am 12. Oktober online auf www.ludwigshafen.de stellen. Wer bereits für die Wahl am 21. September Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch auch für die Stichwahl – sofern kein Verzicht angegeben wurde.Briefwahlbüro im Pfalzbau geöffnet
Alternativ ist die Beantragung weiterhin per E-Mail anAbgabe der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 12. Oktober 2025, um 18 Uhr im Briefwahlbüro oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung (Bismarckstraße 25) vorliegen. Am Wahltag selbst ist das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.Wichtiger Hinweis
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ausschließlich per Briefwahl wählen. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist in diesem Fall nicht möglich. Briefwahlunterlagen werden zudem weder in Wahllokalen noch in Ortsvorsteherbüros angenommen.Tipps für Wähler*innen
• Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Ihre Briefwahlunterlagen bereits beantragt haben. • Berücksichtigen Sie Postlaufzeiten – geben Sie Unterlagen möglichst früh zur Post oder werfen Sie diese direkt bei der Stadt ein. • Wer kurzfristig erkrankt, kann noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Briefwahlbüro einen Antrag stellen. • Am Wahlsonntag, 12. Oktober, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die genaue Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.