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Elementarschadenversicherung: Warum Wohnungseigentümer jetzt handeln sollten

Der Bundesverband der Immobilienverwalter drängt auf eine schnelle Einführung der Pflichtversicherung – und rät Eigentümern, nicht auf die Politik zu warten.
Mehr Extremwetter, mehr Risiken
Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturgefahren treten heute deutlich häufiger auf als noch vor wenigen Jahrzehnten. Der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter e. V. warnt, dass ohne ausreichenden Versicherungsschutz selbst stabile Eigentümergemeinschaften in existenzielle Schieflagen geraten können. Die jüngsten Unwetterereignisse und die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 sind mahnende Beispiele.
Versicherungslücke bleibt groß
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beziffert den Anteil der Wohngebäude mit Elementarschadenversicherung auf nur rund 54 Prozent. Für den BVI ist das deutlich zu wenig, denn Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneedruck sind längst keine regional begrenzten Gefahren mehr. Betroffen sein kann praktisch jede Lage – vom Flusstal bis zur Vorstadt.
Fünf Policen für die Grundabsicherung
Um Eigentum und Gemeinschaft effektiv zu schützen, empfiehlt der Verband, den Versicherungsschutz ganzheitlich zu prüfen. Aus Sicht des BVI gehören dazu:
- Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Elementarschadenversicherung für Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Schäden auf Gemeinschaftseigentum
- Gewässerschadenhaftpflicht bei Heizöltanks
- Beiratshaftpflicht zum Schutz ehrenamtlicher Verwaltungsbeiräte
Pflichtversicherung bringt Chancen – und Aufgaben
Sollte die im Koalitionsvertrag angekündigte Pflicht zur Elementarschadenversicherung kommen, müssten Eigentümergemeinschaften dafür sorgen, dass sämtliche Gebäudeteile erfasst und korrekt versichert sind. Das kann zusätzliche Kosten und organisatorische Anpassungen bedeuten – etwa Beschlüsse in Eigentümerversammlungen oder angepasste Rücklagen.
Fazit: Nicht warten, bis es zu spät ist
Auch wenn die Bundesregierung noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, sollten Eigentümer nicht abwarten. Eine frühzeitige Absicherung kann im Ernstfall nicht nur das Gebäude, sondern auch die finanzielle Existenz retten.
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