Ab dem 20. Mai gelten europaweit neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen. Reisende sollen dadurch mehr Transparenz bei Ferienunterkünften erhalten.
Mit Beginn der Hauptreisezeit treten in Europa neue Regelungen für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen in Kraft. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1028, die ab dem 20. Mai 2026 europaweit angewendet wird.
Ziel der Verordnung ist es, den Datenaustausch zwischen Buchungsplattformen und Behörden technisch zu vereinheitlichen. Gleichzeitig sollen bestehende Registrierungssysteme für Ferienunterkünfte transparenter und besser kontrollierbar werden.
Wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mitteilt, entsteht dadurch jedoch keine europaweit einheitliche Registrierungspflicht. Ob eine Ferienwohnung registriert werden muss, entscheiden weiterhin die jeweiligen Staaten, Regionen oder Kommunen.
Mehr Kontrolle über bestehende Regeln
Neu ist vor allem der technische Rahmen: Jeder Mitgliedstaat muss künftig eine zentrale digitale Zugangsstelle bereitstellen, über die Plattformen standardisierte Buchungsdaten an Behörden übermitteln können.
Bereits bestehende Registrierungssysteme sollen nach einheitlichen EU-Standards funktionieren. Behörden können dadurch Inserate leichter kontrollieren und registrierten Unterkünften eindeutig zuordnen.
Vor allem in beliebten Urlaubsländern wie Spanien, Italien oder Griechenland bestehen bereits umfangreiche Registrierungssysteme für Ferienwohnungen. Dort könnten die neuen technischen Möglichkeiten nun zu verstärkten Kontrollen führen.
Was Urlauber beachten sollten
Für Reisende ändern sich die Buchungsabläufe zunächst nicht grundsätzlich. Dennoch kann es in einzelnen Regionen vorkommen, dass Inserate ohne gültige Registrierungsnummer von Plattformen deaktiviert werden.
In Einzelfällen könnten dadurch auch bereits gebuchte Unterkünfte betroffen sein. Müssen Vermieter aufgrund behördlicher Vorgaben Buchungen stornieren, kann es notwendig werden, kurzfristig eine Ersatzunterkunft zu suchen.
Welche Rechte Reisende in solchen Situationen haben, hängt laut Europäischem Verbraucherzentrum von der jeweiligen Buchung und den geltenden Bedingungen ab.
Positiv bewertet das Verbraucherzentrum die höhere Transparenz. Ordnungsgemäß registrierte Angebote seien künftig leichter erkennbar.
In Deutschland existieren bislang überwiegend kommunale Regelungen – etwa zur Vermeidung von Zweckentfremdung von Wohnraum. Ein bundesweit einheitliches Registrierungssystem gibt es derzeit nicht.