Heidelberg
Wie Deutsche im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen können

Eintrag ins Wählerverzeichnis kann bei der Wahldienststelle beantragt werden
Die Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt. Wahlberechtigte können an der Wahl zum deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Angabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
ï entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
ï oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 5. September 2021, bei der Stadt Heidelberg eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu diesem komplexen Themenbereich finden sich online unter www.heidelberg.de/wahlen oder telefonisch bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter 06221 58-42220. Die Wahldienststelle ist per E-Mail unter
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