Heidelberg
E-Scooter-Fahrer mit 1,2 Promille in der Rohrbacher Straße gestoppt

In Heidelberg endete eine nächtliche E-Scooter-Fahrt für einen 21-Jährigen mit einer Blutprobe auf der Wache – er war mit 1,2 Promille unterwegs.
Hinweis: Alkohol am Lenker – auch auf dem E-Scooter strafbar
Viele unterschätzen die Folgen: Wer betrunken E-Scooter fährt, begeht denselben Verstoß wie beim Autofahren. • Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld und Fahrverbot. • Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor – mit Punkten, Geldstrafe und möglichem Führerscheinentzug. • Auch Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrer können ihren Pkw-Führerschein verlieren. Die Polizei rät: Nach Alkoholkonsum den E-Scooter stehen lassen und sichere Alternativen nutzen.Polizeipräsidium Mannheim, Meldung vom 05.10.2025 – 08:30 Uhr
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