Mannheim
Katzenschutzverordnung gilt ab 22. Juni

19.06.2023
Noch bis 22. Juni haben KatzenhalterInnen in Mannheim Zeit, ihre Freigängerkatzen kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dann tritt die im Dezember 2022 vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft.
Für KatzanhalterInnen bedeutet dies konkret, dass Katzen mit Freigang ab dem 22. Juni fälschungssicher und dauerhaft gekennzeichnet werden müssen. Dies ist durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt möglich. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden.
Sollte danach eine Katze aufgefunden werden, bei der es innerhalb von 48 Stunden nicht möglich ist, einen Halter oder eine Halterin zu ermitteln, kann die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Sobald der/die BesitzerIn anschließend ausfindig gemacht wird, werden die angefallenen Kosten dort eingefordert. Damit orientiert sich die Stadt Mannheim an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Um die Entwicklung der Katzenpopulation zu beobachten und die Wirkung der Katzenschutzverordnung zu evaluieren, wurde ein Runder Tisch zum Thema „Katzenschutz“ initiiert. Die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung haben sich bei einem ersten Treffen gemeinsam mit den im Katzenschutz tätigen Aktiven über das weitere Vorgehen und begleitende Maßnahmen ausgetauscht.
Die Katzenschutzverordnung der Stadt Mannheim finden Sie hier.
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