Mannheim
Serie von Kellereinbrüchen in Neckarau, Rheinau und der Innenstadt

Unbekannte Täter sind zwischen Dienstag- und Mittwochnachmittag in mehrere Kellerräume von Wohnhäusern eingebrochen. In einem Fall machten sie Beute, in weiteren Objekten blieben die Eindringlinge offenbar erfolglos.
Die Polizei ermittelt nach mehreren Kellereinbrüchen in verschiedenen Mannheimer Stadtteilen. Betroffen waren Wohnhäuser in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Rheinau und Neckarau.
Nach bisherigen Erkenntnissen drangen die Täter zwischen Dienstag (3. Juni) und Mittwoch (4. Juni) zunächst in den Keller eines Mehrfamilienhauses im Quadrat B 6 ein. Dort brachen sie die Tür eines Kellerabteils auf und entwendeten zahlreiche Flaschen alkoholischer Getränke sowie einen Einkaufstrolley.
Der entstandene Schaden wird von der Polizei auf knapp 800 Euro geschätzt.
Weitere Keller in Rheinau und Neckarau betroffen
Darüber hinaus verschafften sich Unbekannte Zugang zu Kellerräumen in Mehrfamilienhäusern in der Stengelhofstraße auf der Rheinau sowie in der Wolframstraße in Neckarau.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden dort zwar mehrere Kellerbereiche angegangen, die Täter machten jedoch keine Beute.
Ob zwischen den einzelnen Taten ein Zusammenhang besteht, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizeireviere Mannheim-Innenstadt und Mannheim-Neckarau haben die Ermittlungen aufgenommen. Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Personen, Fahrzeuge oder ungewöhnliche Beobachtungen im Bereich der Tatorte gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Hinweise nimmt das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt unter der Telefonnummer 0621/1258-0 sowie das Polizeirevier Mannheim-Neckarau unter 0621/83397-0 entgegen.
Kellerabteile sollten möglichst mit stabilen Schlössern gesichert werden. Wertgegenstände, hochwertige Werkzeuge oder leicht verkäufliche Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht ungesichert in Gemeinschaftskellern aufbewahrt werden. Verdächtige Beobachtungen sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.
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