Mannheim

Bewaffneter Überfall auf Kiosk – Zeuge verfolgt flüchtigen Räuber

Mannheim Von Lothar Binder 1 Min. Lesezeit

Ein bewaffneter Unbekannter hat am Mittwochabend einen Kiosk in Mannheim überfallen und Bargeld erbeutet. Ein aufmerksamer Zeuge verfolgte den Täter und brachte ihn kurzzeitig zu Fall – dennoch gelang dem Räuber die Flucht.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Überfall am Mittwoch, 8. Juli 2026, gegen 18:30 Uhr in einem Kiosk in der Stengelhofstraße.

Der bislang unbekannte Täter bedrohte die Angestellte mit einer Waffe und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Anschließend lief er hinter den Verkaufstresen, nahm die Geldkassette an sich und flüchtete aus dem Geschäft.

Zeuge nimmt Verfolgung auf

In der Straße Beim Johannkirchhof, etwa auf Höhe des Stengelhofweihers, wurde ein Zeuge auf den flüchtenden Mann aufmerksam und nahm die Verfolgung auf.

Es gelang ihm, den Tatverdächtigen zu Fall zu bringen. Dabei fiel die Geldkassette zu Boden. Dennoch konnte der Räuber das darin befindliche Bargeld an sich nehmen und anschließend unerkannt flüchten.

Die Angestellte des Kiosks sowie der Zeuge blieben bei dem Vorfall unverletzt.

Täterbeschreibung

Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

  • mindestens 1,70 Meter groß,
  • stämmige Statur,
  • sonnengebräunter Hauttyp,
  • lange, zu einem Zopf gebundene Haare,
  • Basecap,
  • lange graue Hose,
  • schwarz-weiße Collegejacke mit weißen Ärmeln,
  • weiße Sportschuhe.

Die Beute beläuft sich nach ersten Schätzungen auf einen mittleren dreistelligen Eurobetrag.

Kriminalpolizei bittet um Hinweise

Das Kriminalkommissariat Mannheim ermittelt wegen schweren Raubes. Personen, die am Mittwochabend im Bereich des Stengelhofweihers oder der Stengelhofstraße verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 174-4444 beim Hinweistelefon der Kriminalpolizei zu melden.

Hinweis: Wer Zeuge eines Raubüberfalls wird, sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen und sofort die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Beobachtungen zur Fluchtrichtung oder zur Beschreibung des Täters können für die Ermittlungen entscheidend sein. Für den bislang unbekannten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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