Frankenthal: 14-Jähriger nach Serie von Eigentumsdelikten und Brandstiftung in Untersuchungshaft

Frankenthal: 14-Jähriger nach Serie von Eigentumsdelikten und Brandstiftung in Untersuchungshaft

Frankenthal: 14-Jähriger nach Serie von Eigentumsdelikten und Brandstiftung in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Polizeipräsidium Rheinpfalz ermitteln gegen einen Jugendlichen wegen mehrerer Diebstähle und einer Brandstiftung. Ein Haftbefehl wurde vollstreckt.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am 25.02.2026 um 12:13 Uhr mitteilten, steht ein 14-Jähriger im Verdacht, zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 mehrere Eigentumsdelikte unter anderem in Frankenthal begangen zu haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Jugendliche am 17. Dezember 2025 versucht haben, in der Schraderstraße ein geparktes Fahrzeug aufzubrechen. Am 6. Januar 2026 soll er den Türrahmen eines Ladengeschäfts in der Bahnhofstraße aufgehebelt haben, jedoch ohne Beute geflüchtet sein.

Am 14. Januar 2026 soll es zu weiteren Taten gekommen sein. In der Lorscher Straße habe er erneut versucht, ein Fahrzeug zu öffnen. In der Heinrich-Lanz-Straße soll er einen E-Scooter entwendet haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, in der Richard-Wagner-Straße aus einem geparkten Pkw einen Geldbeutel gestohlen zu haben.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2026 soll der Beschuldigte das Gelände einer Kfz-Werkstatt im Neumayerring betreten und ein dort abgestelltes, unverschlossenes Fahrzeug mit steckendem Schlüssel entwendet haben. Am darauffolgenden Tag soll er mit dem Wagen auf einem Feldweg zwischen Frankenthal-Mörsch und Bobenheim-Roxheim gegen einen Metallpfeiler gefahren sein. Anschließend habe er den Innenraum des Fahrzeugs in Brand gesetzt. Das Auto brannte vollständig aus.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls in mehreren Fällen sowie wegen Brandstiftung erlassen. Als Haftgrund wurde Wiederholungsgefahr angenommen.

Der 14-Jährige wurde am 20.02.2026 festgenommen und noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Jugendstrafanstalt.

Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen zu den einzelnen Tatvorwürfen dauern an.