Rhein-Neckar-Kreis

Führerschein-Pflichtumtausch – nächste Frist endet am 19. Januar 2027

Rhein Neckar Kreis Von Lothar Binder 2 Min. Lesezeit

Muster Führerschein
RNK

Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, sollte jetzt handeln: Die Frist für den Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2027. Der Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt eine frühzeitige Terminvereinbarung.

Rhein-Neckar-Kreis. Der schrittweise Pflichtumtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde. Aktuell sind Fahrerlaubnisinhaber betroffen, deren Kartenführerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde. Diese Dokumente müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden.

Bis zum Jahr 2033 muss grundsätzlich jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, entsprechend dem vorgegebenen Stufenplan umgetauscht werden. Die neuen Führerscheine sind anschließend 15 Jahre gültig.

Wichtig: Der Umtausch betrifft ausschließlich das Führerscheindokument. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert erhalten.

Sonderregelung für Geburtsjahrgänge vor 1953

Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins eine längere Frist. Sie müssen ihr Dokument spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Mit der zeitlichen Befristung der neuen Führerscheindokumente sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarngeld.

Diese Fristen gelten für Kartenführerscheine

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 richtet sich die Umtauschfrist nach dem Jahr der Ausstellung:

1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Wo steht das Ausstellungsdatum?

Wer nicht sicher ist, wann sein Kartenführerschein ausgestellt wurde, findet das entsprechende Datum auf der Vorderseite des Dokuments im Feld 4a.

Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt frühzeitige Terminvereinbarung

Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises rät Betroffenen, nicht bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten. Für den Führerscheinumtausch ist ein persönlicher Termin bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle erforderlich.

Bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch können Termine online vereinbart werden.

Diese Unterlagen werden benötigt

Zum Termin müssen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform mitgebracht werden.

Der neue Führerschein wird anschließend von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und direkt zugesandt. Die Fertigungsdauer beträgt nach Angaben des Rhein-Neckar-Kreises etwa zwei bis drei Wochen. Die Gebühr einschließlich Versandkosten beträgt 32,90 Euro.

Weitere Informationen

Informationen zum Pflichtumtausch sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

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