Groß-Gerau: Bewaffneter Überfall auf Moschee – Täter flüchten mit Tresor und Bargeld
Symbolfoto

Groß-Gerau: Bewaffneter Überfall auf Moschee – Täter flüchten mit Tresor und Bargeld

 

Zwei bislang unbekannte Männer haben am Mittwochabend eine Moschee in Groß-Gerau überfallen und einen Tresor mit Bargeld erbeutet. Ein Mitglied der Gemeinde wurde dabei bedroht. Die Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen verschafften sich die beiden Täter am Mittwoch, 8. Juli 2026, gegen 23:15 Uhr gewaltsam über den Haupteingang Zutritt zu einer Moschee in der Klein-Gerauer-Straße.

Im Gebäude trafen sie auf ein 23-jähriges Mitglied der Gemeinde. Nach bisherigen Erkenntnissen hielten die Männer den 23-Jährigen in Schach und entwendeten anschließend einen Tresor mit Bargeld. Anschließend flüchteten sie mit ihrer Beute in einem silberfarbenen SUV in unbekannte Richtung.

Täterbeschreibung veröffentlicht

Die Polizei beschreibt einen der Tatverdächtigen als etwa 1,80 Meter groß und kräftig. Er trug eine kurze Jeanshose, eine Kappe sowie eine Brille.

Sein Begleiter soll etwa 1,75 Meter groß und schlank gewesen sein sowie einen dunklen Hautton gehabt haben. Er war mit einer langen Hose bekleidet und führte eine blaue Bauchtasche mit mehreren Mobiltelefonen mit sich. Nach Angaben des Geschädigten verletzte sich der Mann bei der Flucht und humpelte anschließend.

Nach bisherigen Zeugenaussagen sprachen die Täter mit einem starken Akzent. Die Polizei weist darauf hin, dass Angaben zur vermuteten Herkunft auf Zeugenwahrnehmungen beruhen und nicht gesichert sind.

Kriminalpolizei sucht Zeugen

Die Kriminalpolizei in Darmstadt hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den Tätern oder dem silberfarbenen SUV geben können, sich unter der Telefonnummer 06151 969-0 zu melden.

Hinweis: Wer rund um den Tatzeitpunkt verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Klein-Gerauer-Straße beobachtet hat, sollte seine Beobachtungen möglichst zeitnah der Polizei mitteilen. Für die bislang unbekannten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.