Stuttgart: Startschuss für neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
333 Millionen Euro stehen bundesweit bereit – Kommunen in Baden-Württemberg sind aufgerufen, sich frühzeitig zu beteiligen.
Kommunen sollten schnell handeln
Laut dem baden-württembergischen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist nun ein zügiges Vorgehen der Kommunen im Südwesten gefragt. Interessierte Städte und Gemeinden sollten frühzeitig mit der Vorbereitung der Antragsunterlagen und Kofinanzierungsmöglichkeiten beginnen. Besonders attraktiv: Die Bundesförderung kann mit bestehenden Landesprogrammen kombiniert werden. Die Interessensbekundung beim Bund ist ab dem 10. November 2025 über das Förderportal easy-Online möglich. Der Stichtag für die Einreichung ist der 15. Januar 2026.Ministerin Schopper ruft Kommunen zum Mitmachen auf
Baden-Württembergs Sportministerin Theresa Schopper, derzeit auch Vorsitzende der Sportministerkonferenz, betont die große Bedeutung des Programms für die kommunale Infrastruktur:„Die kommunale Sportstätteninfrastruktur bildet das Rückgrat des Sports in Baden-Württemberg – sei es für den Sportunterricht an unseren Schulen oder weitere kommunale Nutzungen. Eine moderne, gut nutzbare und barrierefreie Sportstättenlandschaft ist daher zentral, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen Teilhabe an Bewegung, Sport und Gemeinschaft zu ermöglichen. Ich bitte unsere Kommunen, diese Chance zu nutzen, damit zahlreiche Projekte aus Baden-Württemberg gefördert werden und wir gemeinsam einen weiteren Schritt gehen, um unsere Sportstätten im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“
Ab dem 10. November 2025 können Städte und Gemeinden ihr Interesse über das Förderportal easy-Online anmelden. Die Frist endet am 15. Januar 2026. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit Landesförderstellen wird empfohlen, um Synergieeffekte zu nutzen.