Karlsruhe: Nach Diebstahlserie in Kaufhäusern – Zwei Männer in Untersuchungshaft

Karlsruhe: Nach Diebstahlserie in Kaufhäusern – Zwei Männer in Untersuchungshaft

 

Nach mehreren Ladendiebstählen in der Karlsruher Innenstadt sitzen zwei Tatverdächtige im Alter von 24 und 31 Jahren in Untersuchungshaft. Die Männer sollen hochwertige Kleidung im Wert von mehreren Hundert Euro entwendet haben.

Nach einem mutmaßlich gemeinschaftlich begangenen Ladendiebstahl in zwei Kaufhäusern der Karlsruher Innenstadt befinden sich zwei Männer im Alter von 24 und 31 Jahren in Untersuchungshaft. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Nach bisherigen Ermittlungen sollen die beiden Beschuldigten am Mittwoch, 10. Juni 2026, gegen 14 Uhr zunächst ein Kaufhaus in der Kaiserstraße betreten haben.

Kleidung in Rucksack verstaut

Dort sollen die Männer mehrere T-Shirts in einen mitgeführten Rucksack gepackt haben. Anschließend verließen sie das Geschäft nach bisherigen Erkenntnissen, ohne die Waren zu bezahlen.

Der Wert der ersten Beute wird von den Ermittlern auf rund 300 Euro geschätzt.

Kurz darauf sollen die Tatverdächtigen ein weiteres Kaufhaus aufgesucht haben. Auch dort sollen sie hochwertige Kleidungsstücke entwendet haben. Der Warenwert lag nach Angaben der Polizei bei etwa 430 Euro.

Zeuge alarmiert die Polizei

Nach den mutmaßlichen Diebstählen entfernten sich die Männer in Richtung der U-Bahn-Haltestelle Marktplatz. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete das Geschehen und verständigte die Polizei.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnten Beamte des Polizeireviers Karlsruhe-Marktplatz die beiden Tatverdächtigen kurze Zeit später vorläufig festnehmen.

Haftrichter ordnet Untersuchungshaft an

Die Männer wurden am Donnerstag dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurden gegen beide Beschuldigte Haftbefehle erlassen.

Der Richter ordnete anschließend die Untersuchungshaft an.

Für die beiden Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Hinweis: Untersuchungshaft dient der Sicherung eines Strafverfahrens und stellt keine Vorverurteilung dar. Über Schuld oder Unschuld entscheidet ausschließlich ein Gericht im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.