Nach einem Einbruch in ein Wohnhaus in Karlsruhe-Knielingen hat die Kriminalpolizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Der 43-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Ein intensiver Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei Karlsruhe hat zur Festnahme eines mutmaßlichen Einbrechers geführt. Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben, befindet sich ein 43-jähriger Tatverdächtiger mittlerweile in Untersuchungshaft.
Dem Mann wird vorgeworfen, am 9. Mai 2026 gewaltsam in ein Wohnhaus im Karlsruher Stadtteil Knielingen eingedrungen zu sein.
Bewohner im Schlaf überrascht
Nach den bisherigen Ermittlungen verschaffte sich der zunächst unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu dem Wohnhaus.
Dort traf er auf einen schlafenden Bewohner, der durch den Einbruch überrascht wurde. Der Täter flüchtete anschließend unerkannt vom Tatort.
Die Kriminalpolizei nahm unmittelbar die Ermittlungen auf und wertete zahlreiche Spuren und Hinweise aus.
Ermittlungen führen zu 43-jährigem Tatverdächtigen
Im Verlauf der umfangreichen Ermittlungen verdichtete sich der Verdacht gegen einen 43-jährigen Mann, der den Strafverfolgungsbehörden bereits wegen früherer Delikte bekannt ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde daraufhin ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen.
Festnahme in Rheinland-Pfalz
Am 11. Juni 2026 konnte der Tatverdächtige schließlich in Rheinland-Pfalz festgenommen werden.
Noch am selben Tag wurde er einem Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt. Dieser setzte den bestehenden Haftbefehl in Vollzug.
Der 43-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ermittlungen dauern an
Die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Karlsruhe sowie der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind noch nicht abgeschlossen.
Gegenstand der laufenden Untersuchungen ist unter anderem die umfassende Aufklärung der Tat und möglicher weiterer Zusammenhänge.
Hinweis: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe weisen darauf hin, dass für Beschuldigte bis zum Abschluss eines rechtskräftigen Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.