Karlsruhe: Mutmaßlicher Drogendealer festgenommen – Drei Kilogramm Methamphetamin sichergestellt
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Karlsruhe: Mutmaßlicher Drogendealer festgenommen – Drei Kilogramm Methamphetamin sichergestellt

 

Ein 42-jähriger Mann sitzt nach einem Einsatz der Karlsruher Kriminalpolizei in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler unter anderem mehrere Kilogramm Betäubungsmittel sowie mutmaßliches Dealgeld sicher.

Im Rahmen gemeinsamer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Kriminalpolizei Karlsruhe geriet ein 42-jähriger deutscher Staatsangehöriger in den Verdacht, bereits im Oktober 2025 größere Mengen Betäubungsmittel über das Internet bestellt zu haben.

Auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsuchten Ermittler die Wohnung des Beschuldigten in der Hagsfelder Allee. Dabei bestätigte sich nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden der bestehende Tatverdacht.

Große Mengen Betäubungsmittel sichergestellt

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten unter anderem rund drei Kilogramm Methamphetamin, kleinere Mengen Kokain, etwa 80 Gramm Amphetamin sowie mehr als 1.400 Ecstasy-Tabletten. Außerdem beschlagnahmten die Ermittler mutmaßliches Dealgeld im hohen fünfstelligen Euro-Bereich.

Haftbefehl erlassen

Der 42-Jährige wurde festgenommen und am Freitag einem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Gericht Haftbefehl. Der Beschuldigte befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Tatbeteiligten sowie zu den Hintergründen des mutmaßlichen Drogenhandels dauern an.

Mit der Sicherstellung erheblicher Mengen verschiedener Betäubungsmittel verhinderten die Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben deren weitere Verbreitung. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Leserhinweis: Gegen den 42-jährigen Beschuldigten besteht ein dringender Tatverdacht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung.