KARLSRUHE

Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft – Waffe und 36 Kilogramm Drogen sichergestellt

Baden Württemberg Von Lothar Binder 1 Min. Lesezeit

KI-generiertes Bild

Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zu vier Tatverdächtigen. Bei Durchsuchungen in Karlsruhe und Ettlingen stellte die Polizei unter anderem eine Schusswaffe sowie große Mengen Marihuana und Haschisch sicher.

Karlsruhe. Ermittlungen der Kriminalpolizei Karlsruhe haben zur Identifizierung von insgesamt vier Männern geführt, die im Verdacht stehen, mit Drogen gehandelt zu haben. Drei der Tatverdächtigen befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe am Freitag gemeinsam mit.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatten sich im Rahmen eines gesondert geführten Strafverfahrens Hinweise auf einen illegalen Kokainhandel durch die später festgenommenen Tatverdächtigen ergeben.

Durchsuchungen in Karlsruhe und Ettlingen

Am Mittwochmorgen durchsuchten die Ermittler Objekte der Beschuldigten in Karlsruhe und Ettlingen. Dabei wurden laut Polizei eine scharfe Schusswaffe samt Munition, etwa 25 Kilogramm Marihuana sowie rund 11 Kilogramm Haschisch gefunden und sichergestellt.

Drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger und ein 30-jähriger Deutscher wurden noch am Mittwoch einem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehle.

Ein weiterer Tatverdächtiger, ein 40-jähriger türkischer Staatsangehöriger, wurde am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Auch gegen ihn wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Der vierte Beschuldigte, ein 24-jähriger Deutscher, wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ermittlungen dauern an

Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Karlsruhe geführt und dauern an.

Hinweis: Bei den Beschuldigten handelt es sich um Tatverdächtige. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die Angaben beruhen auf einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe.

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