Coronavirus: Fünf Werktage unter Inzidenz 100 – Heidelberg darf Beschränkungen lockern  

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In Heidelberg gelten ab Samstag, 1. Mai, Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen. Als erste Stadt in Baden-Württemberg darf Heidelberg die seit 24. April gültige „Bundes-Notbremse“ wieder lockern. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, hat am Donnerstag, 29. April, festgestellt, dass in der Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Damit können die Beschränkungen der „Bundes-Notbremse“ in Heidelberg wieder aufgehoben werden. In der Stadt gelten damit wieder ausschließlich die Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

„Das ist ein kleines Stück mehr Freiheit, das sich die Menschen in Heidelberg verdient haben. Ich bedanke mich bei allen Heidelbergerinnen und Heidelbergern für ihre Umsicht und Disziplin. Es ist ihr Erfolg, dass solche Lockerungen möglich sind! Es muss nun unser aller Ziel sein, dass die Infektionen nicht wieder nach oben schnellen. Beachten sie also weiter die Hygiene- und Abstandsregeln, nutzen sie die vielen kostenlosen Test-Möglichkeiten in Heidelberg und lassen sie sich bitte impfen, wenn sie an der Reihe sind“, erklärt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Im Stadtkreis Heidelberg gelten ab Samstag, 1. Mai, folgende Regelungen:

 Private Treffen: Es dürfen sich zwei Haushalte (insgesamt maximal fünf Personen) treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Hausstand. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

 Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.

 Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Hygieneauflagen regulär geöffnet (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag).

 Alle anderen Geschäfte dürfen Kunden im Rahmen von „Click & Meet“ empfangen. Dafür ist kein tagesaktueller negativer Corona-Test mehr nötig (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag).

 Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung müssen alle Beteiligten eine medizinische Maske tragen. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.

 Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen Besuchende mit Termin und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Das betrifft auch den Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.

 Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Präsenz-Unterricht mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten anbieten.

 Im ÖPNV muss im Stadtgebiet Heidelberg eine medizinische Maske getragen werden – eine OP-Maske ist ausreichend, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) entfällt.

 Sport darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm und mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien kontaktarm Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern machen.

Für Schulen in Heidelberg gilt weiterhin:

 Für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.

 Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Testpflicht für Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Sämtliche Regelungen sind ausführlich auch auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg dargelegt.

Die Notbremse tritt wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Verschärfungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen laut „Bundes-Notbremse“ sind die Daten des Robert Koch-Instituts.