Bürgerämter: Reguläre Öffnungszeiten gelten wieder ab 10. Januar

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In den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg gelten ab Montag, 10. Januar 2022, wieder die regulären Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten waren im September 2021 geändert worden, weil mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit gewechselt hatten und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern aufgenommen wurden. Die neuen Beschäftigten benötigten für das qualitativ anspruchsvolle und breit gefächerte Aufgabenprofil der Bürgerämter eine längere Einarbeitungsphase. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/buergerservice.

Der Zugang zu allen Bürgerämtern und Verwaltungsgebäuden ist grundsätzlich nur mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. In allen Bürgerämtern und sonstigen städtischen Gebäuden muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Die Stadt bittet darum, FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle zu nutzen. In Verwaltungsgebäuden ohne zentrale Eingangskontrolle melden sich Bürgerinnen und Bürger bitte telefonisch vor Zugang bei ihrer Ansprechperson an oder klingeln. Sie werden dann am Eingang abgeholt. Ein Aushang am Eingang informiert über die telefonische Erreichbarkeit.

Die Stadt Heidelberg bittet darum, persönliche Besuche und Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken. Wo immer es möglich ist, sollten Angelegenheiten schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigt oder besprochen werden und Unterlagen nicht persönlich, sondern per Post oder E-Mail eingereicht werden. Bei allen Bürgerämtern ist auch ein direkter Post-Einwurf möglich. E-Mail-Adressen und Postanschriften sowie die Öffnungszeiten der Bürgerämter sind im Internet unter www.heidelberg.de/buergeramt zu finden. Ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen kann über Online-Services genutzt werden: Zahlreiche Formulare stehen unter www.heidelberg.de/formularezur Verfügung.