Heidelberg: E-Scooter-Fahrer mit 1,2 Promille in der Rohrbacher Straße gestoppt
In Heidelberg endete eine nächtliche E-Scooter-Fahrt für einen 21-Jährigen mit einer Blutprobe auf der Wache – er war mit 1,2 Promille unterwegs.
Am frühen Sonntagmorgen (05.10.2025) gegen 04:41 Uhr fiel einer Streifenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte in der Rohrbacher Straße in Fahrtrichtung Bismarckplatz ein E-Scooter-Fahrer auf, der in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Die Beamten folgten dem Mann und unterzogen ihn kurz darauf einer Verkehrskontrolle. Bereits beim Ansprechen des Fahrers stellten die Polizisten starken Alkoholgeruch und eine verwaschene Aussprache fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der 21-Jährige hatte 1,2 Promille Alkohol im Atem. Der junge Mann wurde daraufhin zur Entnahme einer Blutprobe auf das Polizeirevier gebracht. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Sein Führerschein könnte ihm dauerhaft entzogen werden.
Hinweis: Alkohol am Lenker – auch auf dem E-Scooter strafbar
Viele unterschätzen die Folgen: Wer betrunken E-Scooter fährt, begeht denselben Verstoß wie beim Autofahren. • Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld und Fahrverbot. • Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor – mit Punkten, Geldstrafe und möglichem Führerscheinentzug. • Auch Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrer können ihren Pkw-Führerschein verlieren. Die Polizei rät: Nach Alkoholkonsum den E-Scooter stehen lassen und sichere Alternativen nutzen.
Polizeipräsidium Mannheim, Meldung vom 05.10.2025 – 08:30 Uhr