Heidelberg: Stadt führt ab 2026 personenbezogene Abfallgebühr ein

Heidelberg: Stadt führt ab 2026 personenbezogene Abfallgebühr ein

Heidelberg: Stadt führt ab 2026 personenbezogene Abfallgebühr ein

Ab 2026 richtet sich die Jahresgebühr für die Abfallentsorgung in Heidelberg nach der Zahl der gemeldeten Personen – moderate Gebührenerhöhung um fünf Prozent geplant.

Die Stadt Heidelberg passt ihre Abfallwirtschaftssatzung zum Jahresende 2025 an. Neben einer geplanten Erhöhung der Abfallgebühren um rund fünf Prozent zum 1. Januar 2026 wird erstmals eine personenbezogene Jahresgebühr eingeführt. Diese orientiert sich künftig an der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinderats vom Juli 2023, der eine einfachere und gerechtere Gebührenstruktur vorsieht.

Beschluss steht im November an

Zunächst berät der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 22. Oktober 2025, über die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung. Die endgültige Entscheidung fällt der Gemeinderat am Donnerstag, 13. November 2025.

So setzen sich die Abfallgebühren zusammen

Das Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg betreibt eines der differenziertesten Gebührensysteme in Baden-Württemberg. Die Gesamtkosten teilen sich in zwei Bestandteile auf:
  • Jahresgebühr (Einheitsgebühr): Sie deckt Grundkosten, die unabhängig vom individuellen Entsorgungsverhalten anfallen, etwa die Sammlung von Papier-, Bio- und Grünabfall, die Sperrmüllabfuhr, den Betrieb der fünf Recyclinghöfe oder die Abfallberatung.
  • Leistungsgebühr: Sie richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung – also der Größe und Anzahl der Restabfallbehälter sowie dem Abholrhythmus. Wer konsequent trennt, kann seine Kosten senken.

Personenbezogene Jahresgebühr statt Behältermaßstab

Bisher war die Jahresgebühr an das Restmüllvolumen gekoppelt. Künftig soll sie degressiv nach Haushaltsgröße berechnet werden: Je mehr Personen auf einem Grundstück gemeldet sind, desto geringer ist der Betrag pro Kopf. Damit werden Mehrpersonenhaushalte entlastet und die Kosten fair verteilt. Gewerbebetriebe bleiben von der Änderung unberührt – bei ihnen bleibt das Behältervolumen Maßstab.

Mehr Gerechtigkeit und Stabilität

Mit der neuen Struktur will die Stadt eine gerechtere Verteilung der Grundkosten erreichen. „Alle Bürgerinnen und Bürger tragen die Basisaufwendungen künftig nach einem nachvollziehbaren Maßstab – der Zahl der gemeldeten Personen“, so die Stadtverwaltung. Damit sollen Gebührensteigerungen aufgrund sinkender Abfallmengen pro Kopf vermieden werden.

Gebühren weiterhin unter Landesdurchschnitt

Zum Jahresende 2025 läuft die aktuelle Kalkulationsperiode aus, weshalb eine Neuberechnung erforderlich ist. Steigende Personal-, Energie- und Entsorgungskosten sowie die CO₂-Bepreisung führen zu einem moderaten Anstieg um fünf Prozent. Dennoch bleiben Heidelbergs Abfallgebühren im Vergleich günstig:
  • Landesdurchschnitt 2024: 196,70 Euro jährlich für eine vierköpfige Familie.
  • Heidelberg 2026/27: zwischen 179,10 und 191,10 Euro jährlich für vier Personen – rund 92 Cent pro Woche und Person.
Hintergrund: Wie sich Heidelbergs Abfallkosten zusammensetzen

Die Abfallgebühren finanzieren ausschließlich die tatsächlichen Betriebskosten der städtischen Entsorgung. Gewinne dürfen laut Kommunalabgabengesetz nicht erzielt werden. Durch die neue personenbezogene Jahresgebühr will Heidelberg Transparenz, Fairness und Gebührenstabilität für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen.