Hockenheim: Jede Stimme zählt – auch per Briefwahl

Hockenheim: Jede Stimme zählt – auch per Briefwahl

Hockenheim: Jede Stimme zählt – auch per Briefwahl

Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg der Landtag gewählt. Die Stadt Hockenheim informiert, wie die Briefwahl beantragt wird und bis wann Unterlagen eingehen müssen.

Die Landtagswahl findet am 8. März 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Wahlberechtigt sind Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen.

Erstmals haben die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die jeweilige Kandidatin oder der jeweilige Kandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme die Partei auf Landesebene.

Wahlbenachrichtigungen seit 26. Januar im Versand

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 26. Januar 2026 an alle Wahlberechtigten verschickt. Auch bei dieser Wahl kann die Briefwahl beantragt werden.

So können Briefwahlunterlagen beantragt werden

Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen bequem über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen. Alternativ ist eine Online-Anforderung möglich. Dafür werden die Wahlbezirks- und die Wählernummer benötigt, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind.

https://www.hockenheim.de/startseite/rathaus/wahlen.html

Alternativ kann die Beantragung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail sowie persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Hierfür sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

Bei Rückfragen zum Antragsverfahren oder wenn die Wahlbenachrichtigung nicht angekommen ist, ist das Bürgerbüro per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 06205 21 2500 erreichbar.

Versand und Fristen für die Rücksendung

Die Unterlagen für die Briefwahl werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2026 an die Bürgerinnen und Bürger versendet. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 4. März 2026 in einen Briefkasten der Deutschen Post zu werfen, damit sie rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingehen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch direkt in den Briefkasten vor dem Rathauseingang eingeworfen werden.

Weitere Informationen

Weitere Details zur Landtagswahl finden Sie auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises sowie auf der Homepage der Stadt Hockenheim.

https://www.hockenheim.de/wahlen