Am 29. April 2026 informiert die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Hockenheim über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Regelungen.
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann das Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Wenn Betroffene ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Was viele nicht wissen: Selbst enge Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht automatisch berechtigt – und das bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Welche Möglichkeiten es gibt, frühzeitig selbstbestimmt vorzusorgen, steht im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich umfassend zu zentralen Vorsorgethemen zu informieren.
Überblick über wichtige Vorsorgeregelungen
Am Mittwoch, 29. April 2026, werden unter anderem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung erläutert. Darüber hinaus wird auch das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht thematisiert.
Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr in der Zehntscheune in Hockenheim, Mühlstraße 4. Der Eintritt ist frei.
Weitere Termine zu vergleichbaren Informationsangeboten sind online unter www.rhein-neckar-kreis.de/infoveranstaltungen abrufbar.