Ein schwerer Arbeitsunfall hat sich am Donnerstagnachmittag in Hockenheim ereignet. Ein 53-jähriger Bauarbeiter stürzte beim Einstieg in eine Baugrube mehrere Meter in die Tiefe und erlitt schwere Verletzungen.
Zu einem schweren Arbeitsunfall kam es am Donnerstag, 12. Juni 2026, gegen 15:45 Uhr in der Beethovenstraße in Hockenheim. Ein 53-jähriger Bauarbeiter verletzte sich dabei schwer und musste nach einer aufwendigen Rettungsaktion in ein Krankenhaus gebracht werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Mannheim wollte der Mann über eine Leiter in eine Baugrube steigen. Während er sich auf der Leiter befand, rutschte diese aus bislang ungeklärter Ursache weg.
Bewusstlos in die Baugrube gestürzt
Der 53-Jährige stürzte daraufhin aus einer Höhe von etwa zwei Metern rücklings in die Baugrube. Durch den Aufprall verlor er das Bewusstsein.
Ein Arbeitskollege bemerkte den Unfall und setzte umgehend einen Notruf ab. Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei eilten zur Unfallstelle.
Feuerwehr rettet Verletzten mit Drehleiter
Aufgrund der Lage des Verletzten gestaltete sich die Rettung besonders anspruchsvoll. Die alarmierte Feuerwehr musste den schwer verletzten Mann mithilfe einer Drehleiter aus der Baugrube bergen.
Nach der medizinischen Erstversorgung vor Ort wurde der 53-Jährige mit schweren Verletzungen zur weiteren Behandlung in eine Klinik gebracht. Auch ein Rettungshubschrauber war im Einsatz.
Polizei musste Schaulustige mehrfach ermahnen
Während der Rettungs- und Einsatzmaßnahmen sahen sich die eingesetzten Polizeikräfte zudem gezwungen, mehrfach gegen Schaulustige einzuschreiten.
Nach Angaben der Polizei mussten mehrere Personen ermahnt und von der Einsatzstelle verwiesen werden, um die Arbeit der Rettungskräfte nicht zu behindern.
Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang wurden vom Polizeirevier Hockenheim aufgenommen.
Hinweis: Bei Notfällen und Rettungseinsätzen sollten Schaulustige stets ausreichend Abstand halten. Behinderungen von Rettungskräften können lebensrettende Maßnahmen verzögern und stellen unter Umständen selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.