117. Aktuelle Meldung zu Corona 30.06.2020

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1. Aktuelle Fallzahlen
2. Bezirksbeiratssitzungen
3. Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Servicepersonal

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 508

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 30.06.2020, 16 Uhr, drei weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 508.

Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Bislang sind in Mannheim 483 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim noch 12 akute Fälle.

2. Bezirksbeiratssitzungen

Ab Juli werden die nichtöffentlichen vorbereitenden Sitzungen der Bezirksbeiräte in Form von Videositzungen durchgeführt. Auf die Durchführung von öffentlichen Präsenzsitzungen der Bezirksbeiräte muss zunächst noch verzichtet werden, da in den Räumlichkeiten die erforderlichen Abstands- und Hygienevorschriften nicht beziehungsweise nicht einheitlich gewährleistet werden können. Bezüglich der öffentlichen Sitzungen ist beabsichtigt, diese nach den Sommerferien wieder als Präsenzsitzungen stattfinden zu lassen.

3. Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Servicepersonal

Das Land Baden-Württemberg hat die Gültigkeit der Corona- Sonderverordnung für Gaststätten nicht verlängert. Die allgemeine Corona-Verordnung wurde jedoch von der Landesregierung inhaltlich umfassend überarbeitet mit dem Ziel, die Anzahl der branchenspezifischen Sonderverordnungen zu reduzieren und Abstands- und Hygieneregeln stärker zu vereinheitlichen. Somit gilt ab 1. Juli in Bezug auf die zu beachtenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Gaststätten die allgemeine Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Dies bedeutet eine Änderungen in Bezug auf die Maskenpflicht im Gaststättengewerbe. Gemäß § 3, Abs. 1 Nr. 5 der neuen Corona-Verordnung ist es für jegliches Servicepersonal im direkten Kundenkontakt Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich wird demnach nicht mehr getroffen.

Es gilt die allgemeine Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, Link siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/