1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1943
3. Stadt Mannheim und Arbeitskreis der Islamischen Gemeinden in Mannheim (AKIG-Mannheim): „Gläubige sollen sich vor dem Moscheebesuch testen lassen“
4. Sport im Park bis auf Weiteres verschoben
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 13.395
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 13.04.2021, 16 Uhr, 81 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 13.395.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 11.894 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.232 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: undefined
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
2. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1943
Die Verschickung von Schreiben an alle Bürger*innen des Geburtsjahrgangs 1943 mit Hauptwohnsitz in Mannheim ist abgeschlossen. Sie werden gebeten, den Briefeingang zu beachten. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar. Der Jahrgang 1944 wird zur Versendung vorbereitet.
Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.
Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.
Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen sowie Einwohner*innen der Jahrgänge 41/42 angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.
Die Stadt prüft, ob die Aktion in der nächsten Woche mit weiteren Jahrgängen fortgesetzt werden kann. Dies hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.
3. Stadt Mannheim und Arbeitskreis der Islamischen Gemeinden in Mannheim (AKIG-Mannheim): „Gläubige sollen sich vor dem Moscheebesuch testen lassen“
Zu Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan erklärt der Arbeitskreis der Islamischen Gemeinden, dass sich Gläubige vor dem Moscheebesuch auf Covid1-9 testen lassen sollen. Die Stadt Mannheim unterstützt diese Initiative ausdrücklich; aktuell bieten über 30 dezentrale Testzentren im Stadtgebiet – teilweise ohne vorherige Terminanmeldung – einen kostenfreien Covid-19-Schnelltest an. Darüber hinaus werden in zahlreichen Moscheen Testangebote vor den Abendgebeten geschaffen. Bereits seit einigen Wochen gibt es kostenfreie Testmöglichkeiten vor dem Freitagsgebet, beispielweise an der Yavuz Sultan Selim Moschee oder auf der Hochstätt. Diese Testungen werden regelmäßig und gut angenommen. Wer einen aktuellen Test hat, kann dies digital oder mittels einer ausgedruckten Bescheinigung nachweisen. Die Mitglieder des AKIG wollen dies nun auch für die Abendgebete im Fastenmonat Ramadan ausweiten. „Der Schutz unserer Gemeindemitglieder ist für uns wichtig, mit dem freiwilligen Testen schützen wir uns und andere vor unerkannten Infektionen,“ so Khalil Khalil, Sekretär des AKIG.
„Testen ist keine Garantie, kann aber vor unerkannten Infektionen schützen und ist damit neben dem Einhalten der AHA-L-Regeln ein wichtiger Baustein im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung. Deswegen begrüße ich die AKIG-Initiative, den Besuch des Abendgebetes mit dem Nachweis eines negativen Schnelltests zu verbinden. Damit leisten die Mannheimer Muslim*innen einen wichtigen Beitrag, für den ich dankbar bin,“ so Oberbürgermeister Dr. Kurz, der diesen Dank mit den besten Wünschen zum Beginn des Fastenmonats Ramadan verband.
Unter folgendem Link findet sich eine städtische Karte mit den aktuellen Standorten der Testzentren undefined
4. Sport im Park bis auf Weiteres verschoben
Die siebte „Sport im Park“-Saison, die ursprünglich kommende Woche beginnen sollte, muss bis auf Weiteres verschoben werden. Ein Start des kostenfreien Sportangebotes, das sich großer Beliebtheit erfreut, ist erst dann möglich, wenn Veranstaltungen mit 100 Besucherinnen und Besuchern wieder erlaubt sind. Wann dies der Fall sein wird, ist aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht absehbar. „Alle Vorbereitungen sind vom zuständigen Fachbereich Sport und Freizeit getroffen. Wir können also sofort loslegen, wenn es die entsprechende Landesverordnung zulässt“, erklärt Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Vergangenes Jahr startete die „Sport im Park“-Saison bereits coronabedingt verspätet Ende Juni. Rund 6.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nahmen an 90 Sporteinheiten teil.