18.04.2021
Die Stadt Mannheim als Gesundheitsbehörde hat mit einer weiteren Allgemeinverfügung die in der Rechtsverordnung des Landes ab 19.04. vorgeschriebene Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 verfügt, so dass diese nahtlos an die bestehende Ausgangsbeschränkung anschließt. Sie ist hier einzusehen https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
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