Bekanntmachung Unterschreitung der Inzidenz von 50

Rathaus5
Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten (02.06.2021: 38,9; 01.06.2021: 40,9; 31.05.2021: 41,8; 30.05.2021: 44,1; 29.05.2021: 47,3). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.

Die Rechtswirkung des § 21 Absatz 5 Satz 1 CoronaVO tritt am Donnerstag, den 03.06.2021 ein.

Hinweis:
Soweit § 21 Absatz 5 Satz 1 CoronaVO keine ergänzenden Lockerungen vorsieht, gelten die Maßnahmen der Öffnungsstufe 1 (§ 21 Absatz 1 CoronaVO) weiterhin fort.

Darüber hinaus sind für den Betrieb der Schulen am 02.06.2021 die Voraussetzungen der Regelung des § 19 Absatz 2 Satz 5 CoronaVO eingetreten, sodass gemäß § 19 Absatz 5 Satz 1 das Gebot des Wechselunterrichts zum 04.06.2021 entfällt. Am 02.06.2021 sind auch die Voraussetzungen der Regelung des § 19 Absatz 3 Satz 1 CoronaVO eingetreten. Nach § 19 Absatz 5 Satz 1 CoronaVO tritt die Rechtswirkung des § 19 Absatz 3 Satz 1 CoronaVO ebenfalls am 04.06.2021 ein.

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