Bekanntmachung 14 Tage unter Inzidenz von 100 – Öffnungsstufe 2 vom 05.06.2021 der Stadt Mannheim

Rathaus5Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage von § 21 Absatz 9 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende

Bekanntmachung

Im Stadtkreis Mannheim unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 seit dem ersten Tag der Öffnungsstufe 1 am 23.05.2021 an 14 aufeinander folgenden Tagen und es besteht eine sinkende Tendenz im Sinne des § 21 Absatz 7 Satz 1 CoronaVO. Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.

Die Rechtswirkung des § 21 Absatz 2 CoronaVO (Öffnungsstufe 2) tritt am Sonntag, den 06.06.2021 ein.

Hinweis:
Soweit § 21 Absatz 2 CoronaVO keine weitergehenden Lockerungen vorsieht, gelten die Maßnahmen der Öffnungsstufe 1 (§ 21 Absatz 1 CoronaVO) weiterhin fort.

Darüber hinaus gelten die Maßnahmen des § 21 Absatz 5 Satz 1 CoronaVO weiterhin fort.


Mannheim, den 05.06.2021


Dr. Peter Schäfer
Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt

Bekanntmachung 14 Tage unter Inzidenz von 100 – Öffnungsstufe 2 vom 05.06.2021 der Stadt Mannheim