459. Aktuelle Meldung zu Corona 05.06.2021

corona

1. Aktuelle Fallzahlen
2.Unterschreiten der Inzidenz von 100 an 14 Tagen/ Öffnungsstufe 2 ab Sonntag 6. Juni 2021
3. Voraussichtlich ab Montag weitere Lockerungen aufgrund Unterschreitung der Inzidenz von 50 an fünf Tagen
4. Ausweitung des Mobilen Corona-Impfteams auf den gesamten Stadtteil Waldhof und Luzenberg


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.219

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 05.06.2021, 16 Uhr, 13 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.219.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.396 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 522 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Unterschreiten der Inzidenz von 100 an 14 Tagen/ Öffnungsstufe 2 ab Sonntag 6. Juni 2021

Heute (5. Juni) hat das das RKI den 14. Tag in Folge für Mannheim eine Inzidenz unter 100 gemeldet. Da außerdem eine sinkende Tendenz der Inzidenz besteht, gelten ab Sonntag, 6. Juni, die Lockerungen der 2. Öffnungsstufe nach § 21 Abs. 2 CoronaVO (in der ab. 04.06.2021 gültigen Fassung) in Mannheim:

Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, ist mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien oder 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume gestattet.

Spitzen-und Profisportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt.

Gemeindegesang ist wieder gestattet.

Der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen ist mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche innerhalb geschlossener Räume gestattet. Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist. Das Rauchen ist nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.

Der Betrieb von Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist für Gruppen von 20 Schülerinnen und Schülern gestattet.

Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs-und Kongresszentren ist allgemein erlaubt.

Auch der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness-und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet.

Bäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen dürfen im Zusammenhang mit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 zulässigen Übernachtungen öffnen. Der Betrieb von Saunen und ähnlichen Einrichtungen für Gruppen von bis zu 10 Personen, sowie der Betrieb von Bädern ist allgemein gestattet.

Außerdem können Veranstaltungen in Präsenzform mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Rektorat und der Akademieleitung zugelassen werden.

Des Weiteren ist der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank-und Speisewirtschaften und der gastgewerblichen Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG), mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kundinnen und Kunden auf zugehörigen Außenflächen gestattet. Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.

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Aktuelle Rechtsvorschriften

3. Voraussichtlich ab Montag weitere Lockerungen aufgrund Unterschreitung der Inzidenz von 50 an fünf Tagen

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Montag, 7. Juni, in Kraft tritt, sieht vor, dass mit der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen automatisch die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 einsetzen. In Mannheim liegt der Inzidenzwert seit 29. Mai unter 50. Daher gelten in Mannheim voraussichtlich ab Montag, 7. Juni, folgende Lockerungen:

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 250 Personen innen stattfinden, Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 500 Personen außen sowie mit bis zu 250 Personen innen.

Gastronomie & Shisha- und Raucherbars & Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettvermittlung u.ä.):

- 6 bis 1 Uhr; Unabhängig der CoronaVO beginnt die Sperrzeit für Spielhallen um 0 Uhr und endet um 6 Uhr (§ 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz).
- innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand
- außen Einhaltung der AHA-Regeln
- Rauchen nur im Freien erlaubt

Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen stattfinden, wenn die Personenanzahl nicht die Vorgabe von 1 Person pro 10 m² überschreiten. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. dürfen im Außenbereich mit bis zu 500 Personen sowie im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden.

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos u.ä.) dürfen innen von bis zu 250 Personen und außen von bis zu 500 Personen besucht werden.

In Freizeitparks und sonstigen Freizeiteinrichtungen gilt die Maßgabe 1 Person pro 10 m², ebenso in Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern innen und außen.

Bei Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind bis zu 500 Zuschauer*innen außen und bis zu 250 Zuschauer*innen innen zugelassen. Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gelten die gleichen Auflagen.

Diese Lockerungen gelten solange die 7-Tage-Inzidenz nicht die Marke von 50 überschreitet.

Eine Übersicht mit allen Lockerungen gibt es hier: undefined

4. Ausweitung des Mobilen Corona-Impfteams auf den gesamten Stadtteil Waldhof und Luzenberg

Ab morgen, 06. Juni, bis Sonntag, 13. Juni, wird das Impfzentrum der Stadt Mannheim Vor-Ort-Impfungen im Stadtteil Waldhof und Luzenberg durchführen. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg.

Impfberechtigt sind alle im Stadtteil Waldhof und Luzenberg mit Hauptwohnung gemeldeten Personen über 18 Jahren. Geimpft wird mit dem Impfstoff Moderna.

Das Mobile Pop-Up-Impfzentrum wird ab 9:00 bis 14:30 Uhr im Kulturhaus im Waldhof Ost, Speckweg 18, angeboten. Drei Mobile Impfteams werden dort für die Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg bereitstehen.

Zudem wird ein Impfbus mit einem mobilen Impfteam an zwei Standorten die Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg impfen und über das Impfangebot informieren. Der Impfbus steht seit Donnerstag, 3. Juni, bis voraussichtlich einschließlich Montag, 7. Juni, an der Oberen Riedstraße auf dem Parkplatz an der Stadtbahnstrecke an der Einmündung Hessische Straße. Der Standort des Impfbusses ab Dienstag, 8. Juni, wird noch bekannt gegeben.

Quartiers- bzw. Stadtteilimpfungen wurden bereits auf der Hochstätt und in der Neckarstadt-West durchgeführt. Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind die hohen Inzidenzen, bei gleichzeitig niedriger Impfquote.