Mannheim: Polizeibeamter wegen mutmaßlicher Beweismittelfälschung angeklagt – Hauptverfahren eröffnet
Featured

Mannheim: Polizeibeamter wegen mutmaßlicher Beweismittelfälschung angeklagt – Hauptverfahren eröffnet

Mannheim: Polizeibeamter wegen mutmaßlicher Beweismittelfälschung angeklagt – Hauptverfahren eröffnet

Ein Beamter des Polizeipräsidiums Mannheim soll einem Kontrollierten Marihuana untergeschoben haben – nun muss er sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Ermittlungen nach schwerem Verdacht

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Polizeibeamten erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen eines Einsatzes am **28. März 2024** Beweismittel manipuliert zu haben. Der betroffene Mann war seinerzeit aufgrund eines Sicherungshaftbefehls festgenommen und in eine Gewahrsamseinrichtung des Polizeipräsidiums Mannheim gebracht worden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der beschuldigte Beamte fünf Päckchen Marihuana zu den sichergestellten Gegenständen des Mannes hinzugefügt und den vermeintlichen Fund anschließend der Staatsanwaltschaft gemeldet haben, um eine Durchsuchungsanordnung für dessen Wohnung zu erwirken.

Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen?

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass der Beamte zwei weitere Einsatzkräfte dazu bewegen wollte, den angeblichen Drogenfund in ihren polizeilichen Vermerken festzuhalten. Beide Beamte kamen dieser Aufforderung nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nicht nach. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Mannheim strafrechtliche Ermittlungen sowie ein Disziplinarverfahren ein. Der Beamte befindet sich aktuell nicht im Dienst.

Hauptverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Mannheim hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Verhandlungstermine vor dem Schöffengericht wurden festgesetzt auf: – 26. November 2025, 09:00 Uhr – 10. Dezember 2025, 09:00 Uhr
Hintergrund

Der Tatvorwurf lautet auf **Verfolgung Unschuldiger**, ein schweres Dienstvergehen, das sowohl strafrechtliche als auch disziplinarische Folgen nach sich ziehen kann. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens gilt.