Mannheim: Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl 2026 abgeschlossen
Für die Landtagswahl 2026 sind in Mannheim die Wählerverzeichnisse erstellt worden. Rund 200.000 Wahlberechtigte in zwei Wahlkreisen wurden erfasst.
Am vorletzten Wochenende wurden die Wählerverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise zur Landtagswahl 2026 erstellt. Erfasst sind rund 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg wohnen, am 25. Januar 2026 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein werden.
Zum Wahlkreis 35 Mannheim I gehören Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost und Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang sowie Wallstadt. Der Wahlkreis 36 Mannheim II umfasst Feudenheim, Friedrichsfeld, die Innenstadt mit Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim und Neuhermsheim, Rheinau, die Schwetzinger- und Oststadt sowie Seckenheim.
Wahlbenachrichtigungen bis Mitte Februar
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 an die Wohnanschrift. Die Stadt bittet darum, darauf zu achten, dass Briefkästen korrekt beschriftet sind und alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt werden. Die Wahlbenachrichtigung enthält sämtliche wichtigen Informationen zur Stimmabgabe.
Briefwahl auch online möglich
Der Antrag auf Briefwahl ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Zusätzlich kann der Briefwahlantrag online über die Internetseite der Stadt oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Wer bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlbüro melden, da andernfalls die Gefahr besteht, nicht wählen zu können.
Wahlbüro unterstützt bei allen Fragen
Das Wahlbüro der Stadt Mannheim wird erneut als Lehrbetrieb gemeinsam mit den Verwaltungsauszubildenden geführt und steht für alle organisatorischen Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Wahlempfehlungen werden dort nicht gegeben. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus E 5.
Geöffnet ist das Wahlbüro vom 2. bis 27. Februar montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Vom 2. bis 6. März gelten erweiterte Öffnungszeiten von montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags bis 15 Uhr.
Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu verkürzen. Wahlbriefe können auch über den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses E 5 abgegeben werden.
Neues Wahlrecht mit zwei Stimmen
Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 entscheiden die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin oder ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag.
Erstmals dürfen zudem auch 16- und 17-Jährige an einer Landtagswahl teilnehmen. Zuvor lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Wahlinfo-App bietet Überblick
Ergänzend stellt die Stadt Mannheim eine Wahlinfo-App zur Verfügung. Die Anwendung informiert über Termine, Briefwahlmöglichkeiten, rechtliche Fragen bei Umzug sowie über die amtlichen Endergebnisse. Zudem erinnert sie per Push-Nachricht an wichtige Fristen. Die barrierearme App ist für Android und iOS verfügbar.