Drei Männer stehen im Verdacht, im Raum Mannheim und Rhein-Neckar wiederholt Buntmetalle von Baustellen und Firmengeländen entwendet oder dies versucht zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden Haftbefehle erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim ermitteln gegen drei Männer im Alter von 24, 37 und 40 Jahren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten schweren Bandendiebstahls. Die Beschuldigten, allesamt rumänische Staatsangehörige, sollen über einen längeren Zeitraum hinweg im Raum Mannheim und im Rhein-Neckar-Gebiet Buntmetalle von Baustellen, Recyclingbetrieben und ähnlichen Einrichtungen entwendet haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Tatverdächtigen am 22. Februar 2026 gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten ein Baustellengelände in der Schlachthofstraße in Mannheim betreten haben. Dort sollen sie eine Lagerhalle aufgebrochen und versucht haben, Kupferschrott aus der Halle sowie von einem benachbarten Metallschrotthaufen zu entwenden.
Zweiter Fall auf Firmengelände
Ein weiterer Vorfall soll sich am 4. Juni 2026 auf einem Firmengelände in der Heppenheimer Straße ereignet haben. Den Ermittlungen zufolge sollen die drei Beschuldigten gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen die Umzäunung des Geländes überwunden haben.
Dort sollen sie versucht haben, Kupferrohre und Kupferkabel im Gesamtwert von rund 1.000 Euro zu entwenden. In beiden Fällen wurden die Tatverdächtigen nach Angaben der Ermittler bei der Tatausführung entdeckt, sodass die Diebstähle im Versuchsstadium blieben.
Haftbefehle erlassen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden die Beschuldigten am Freitagnachmittag einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle gegen die drei Männer und setzte diese in Vollzug.
Die Tatverdächtigen wurden anschließend in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an.
Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob die Männer für weitere gleichgelagerte Taten im Raum Mannheim und Rhein-Neckar verantwortlich sein könnten.