Mannheim (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 33-jährigen Mann Anklage zum Amtsgericht Mannheim - Schöffengericht - wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.
Dem Angeschuldigten liegt zur Last, zusammen mit weiteren Tatkomplizen durch einen sogenannten "Rip-Deal" den Geschädigten um über 110.000 Euro betrogen zu haben.
Laut Anklage ging der Angeschuldigte hierbei wie folgt vor: Der Angeschuldigte nahm Ende 2016 Kontakt zum Geschädigten auf, der per Anzeige ein Anwesen auf Mallorca verkaufen, wollte und spiegelte Kaufinteresse vor. Nach mehreren Treffen in Mallorca und Brüssel kam es Ende November 2016 zu weiteren Treffen in Mannheim zwischen dem Geschädigten, dem Angeschuldigten und einem weiteren Tatbeteiligten.
Hier unterbreiteten der Angeschuldigte und sein Komplize dem Geschädigten, angeblich eine Anzahlung übergeben zu wollen und als Nebengeschäft 100.000 Euro in Gold, das der Geschädigte beschaffen sollte, zu tauschen. Tatsächlich sei es dem Angeschuldigten nur darum gegangen, den Geschädigten dazu zu bewegen, eine größere Menge Gold zu beschaffen und diese an sich zu bringen, ohne dem Geschädigten einen entsprechenden Gegenwert zukommen zu lassen.
In der Annahme, dass es sich um ein reines Tauschgeschäft handele, ließ sich der Geschädigte hierauf ein und traf sich Anfang Dezember
2016 mit dem Komplizen des Angeschuldigten in Mannheim. Nachdem der Komplize dem Geschädigten ein Geldbündel von 500-Euro-Scheinen übergeben, der Geschädigte dieses Geld auf Echtheit überprüft und dem Komplizen wieder ausgehändigt hatte, übergab der Geschädigte einen Koffer mit Gold im Wert von rund 110.000 Euro. Im Gegenzug erhielt er vom Tatkomplizen des Angeschuldigten einen Koffer, in dem sich angeblich der Gegenwert des Goldes in bar befand. Hierauf entfernte sich der Komplize unter Mitnahme des Goldes. Tatsächlich war in dem von den Komplizen übergebenem Koffer jedoch nur wertloses Spielgeld.
Der Angeschuldigte, der sich bislang nicht zum Tatvorwurf geäußert hat, wurde Anfang Februar 2017 festgenommen und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Die Tatkomplizen des Angeschuldigten konnten bislang nicht habhaft gemacht werden.
Die Hauptverhandlung gegen den Angeschuldigten findet am Donnerstag, 27.07.2017, 09.15 Uhr im Amtsgericht Mannheim, Saal 32 statt.
Vorsicht "Rip-Deal" - Tipps der Polizei
Die Polizei mahnt zur Vorsicht bei derartigen Geschäften. Um nicht Opfer der dreisten Straftäter zu werden, hat die Polizei folgende
Tipps:
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf
den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu
verhandeln.
- Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige
Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
- Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben
Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
- Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners
zeigen und notieren Sie die Daten.
- Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter
steht. Gibt es die Firmen?
- Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und
Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen
Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.
- Vorsicht beim Angebot eines Devisen-Tauschgeschäftes.
- Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische
Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf insbesondere ein
Devisenumtauschgeschäft vorausgehen soll.
- Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte, um Ihr Vertrauen zu
gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn
nicht zu Folgegeschäften hinreißen.
- Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist
geboten.
- Werden Sie stutzig, wenn jemand Geld gegen Geld mit hohem
Verlust tauschen möchte!
- Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im
Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand,
Anzeigenerstattung)
- Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen
Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein.