Rhein Neckar Kreis
Landratsamt informiert zur Geflügelpest
Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang vergangener Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind nach aktuellem Stand Junghühner in zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Dies teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit. Nach derzeitigen Informationen der Behörden sind annähernd 60 Geflügelhaltungen im Land betroffen. Derzeit arbeiten die Behörden im Land an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebes aus Nordrhein-Westfalen.
Bei diesen Ermittlungen wurden auch zwei Kontaktbetriebe im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt. In beiden Betrieben zeigten die Hühner keine Anzeichen einer Erkrankung. Durch das Veterinäramt und Verbraucherschutz wurden Proben zur Untersuchung auf das Geflügelpestvirus entnommen. Im Falle des ersten Betriebes, einer Kleinhaltung, wurde kein Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Der zweite Betrieb wurde heute (30.03.2021) beprobt.
Geflügelhalter im Rhein-Neckar-Kreis, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises unter der Telefonnummer 06221 522-4361 oder per Email unter
Außerdem ruft das Veterinäramt erneut alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, sich beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Sollten Geflügelhalter bei ihren Tieren gehäufte Todesfälle feststellen, ist die Hinzuziehung eines Tierarztes vorgeschrieben, damit der Ausbruch der Geflügelpest ausgeschlossen werden kann.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Dennoch sollten tote Vögel nicht mit ungeschützten Händen angefasst werden.
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