Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nur in sehr begrenztem Umfang befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie über das zeitlich befristete Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Dienstag, 16. Mai, um 18 Uhr im evangelischen Kindergarten in Meckesheim (Prof.-Kehrer-Straße 1, 74909 Meckesheim) in Kooperation mit dem Betreuungsverein ARV-Rhein-Neckar eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“: Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Kreises gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar am Dienstag, 16. Mai, in Meckesheim
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