12.02.2024 – 10:55
Polizeipräsidium Mannheim
Hockenheim/ BAB 6/ Rhein-Neckar-Kreis (ots)
In der Nacht von Samstag auf Sonntag gingen um kurz nach Mitternacht mehrere Notrufe bei der Polizei ein, da ein Mann bei Hockenheim den Standstreifen der BAB 6 entlanglief. Eine Streife des Polizeireviers Hockenheim fuhr sofort zu der beschriebenen Stelle und konnte einen kostümierten 42-jährigen Mann antreffen, der am Fahrbahnrand auf der Autobahn in Richtung Heilbronn lief. Es stellte sich heraus, dass der Mann auf dem Hockenheimer Faschingsumzug dem Alkohol zugesprochen und dann sein Handy verloren hatte. Anstatt sich aber beispielsweise mit einem Taxi nach Hause bringen zu lassen, entschied er sich, eine Abkürzung über die Autobahn zu nehmen. Die Streife machte ihm klar, dass dies eine ebenso verbotene wie gefährliche Idee war und fuhr den Mann zu seiner eigenen Sicherheit nach Hause. Allerdings war dieser Transport nicht kostenlos, so dass der 42-Jährige mit einem Gebührenbescheid rechnen muss.