Walldorf: Kreisstraße K 4256 wird zur Gemeindestraße – Stadt erhält mehr Gestaltungsspielraum
Ab dem 1. Januar 2026 wird die K 4256 offiziell zur Gemeindestraße – ein Schritt, der Walldorf mehr Einfluss auf Planung, Verkehr und Entwicklung entlang der Strecke verschafft.
Hintergrund: Einstimmiger Beschluss für die Abstufung
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Kreisstraße 4256 zwischen dem Kreisel am Ortseingang aus Richtung Nußloch und der Landesstraße 723 ab dem 1. Januar 2026 zur Gemeindestraße abzustufen. Zuvor hatte der Walldorfer Gemeinderat am 7. Mai 2025 diesem Antrag zugestimmt.Was bedeutet die neue Einstufung?
Mit der Abstufung verliert die bisherige Kreisstraße ihre überörtliche Bedeutung und wird damit Teil der kommunalen Verantwortung. Die Stadt Walldorf übernimmt künftig:- die komplette bauliche Unterhaltung,
- den Winterdienst,
- alle verkehrsrechtlichen Aufgaben.
„Mit der Abstufung tragen wir der tatsächlichen verkehrlichen Rolle der Straße Rechnung. Für die Stadt Walldorf bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, für den Kreis eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Kreisstraßennetzes.“
Warum die Umstellung sinnvoll ist
Die K 4256 war in den vergangenen Jahren zunehmend vom innerörtlichen Verkehr geprägt. Eine überregionale Bedeutung besteht laut Kreisverwaltung nicht mehr. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Landesstraßengesetz erfüllt. Für Walldorf eröffnet sich mit der neuen Zuständigkeit ein größerer Handlungsspielraum – etwa bei künftigen Umbauten, Geschwindigkeitsregelungen oder der städtebaulichen Entwicklung entlang der Strecke.Für Verkehrsteilnehmer bleibt alles beim Alten
Trotz der administrativen Änderungen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer mit keinen unmittelbaren Auswirkungen rechnen. Die Straße bleibt wie gewohnt befahrbar; Änderungen könnten erst im Zuge späterer Planungen erfolgen.Was bedeutet eine Abstufung?
Bei einer Abstufung wird eine Straße in eine niedrigere Straßengruppe eingeordnet – hier von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße. Damit geht die Verantwortung vom Landkreis auf die Kommune über. Dies ermöglicht lokale Entscheidungen, entlastet den Kreis und stärkt kommunale Gestaltungsmöglichkeiten.