Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen

28.08.2025 – 11:08

Polizeipräsidium Südhessen

POL-DA: Kreis Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen, Gaststätten, Kioske und Shisha-Bars

POL-DA: Kreis Groß-Gerau: Rund 200 Einsatzkräfte kontrollieren Spielhallen, Gaststätten, Kioske und Shisha-Bars

Im Rahmen von behördenübergreifenden Gaststättenkontrollen überprüften rund 200 Einsatzkräfte am Mittwochabend (27.08.) insgesamt 65 Spielhallen, Gaststätten, Kioske, Shisha-Bars und sonstige Lokalitäten im gesamten Kreis Groß-Gerau. Neben Kräften des Polizeipräsidiums Südhessen und der Hessischen Bereitschaftspolizei waren das Hauptzollamt, die Steuerfahndung, das Finanzamt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Landkreises Groß-Gerau sowie der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeämter, Bauämter und der Stadtpolizeien maßgeblich an den Kontrollen beteiligt. 398 Personen wurden von den Kontrollkräften hierbei genauer unter die Lupe genommen.

Während der Kontrollmaßnahmen wurden vier Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel, ein Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel, Verstöße gegen das Waffengesetz, gegen das Aufenthaltsgesetz und das Tabaksteuergesetz festgestellt. 103 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung, elf Verfahren wegen des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag und 53 gegen das Hessische Spielhallengesetz wurden eingeleitet. Zudem wurden zehn gewerberechtliche Verstöße, drei bauliche Verstöße, vier Verstöße gegen die Pfandkennzeichnungspflicht sowie sechs sonstige Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Insgesamt drohen den Betreibern nun Bußgelder von mehr als 30.000 Euro.

Weitere Verstöße wurden unter anderem bei den genutzten Kassensystemen und der Kassensturzfähigkeit festgestellt. In einzelnen Lokalitäten fielen den Kontrolleuren Hygienemängel auf und zudem wurden mehrere Personen mit illegaler Arbeitsaufnahme festgestellt.

In zwei Gaststätten in Groß-Gerau konnte ein baulich nicht genehmigter Zwischengang bzw. Durchbruch zwischen den beiden Lokalitäten festgestellt werden. In diesem waren insgesamt vier Geldspielautomaten aufgestellt. Bei zweien von diesen konnten dauerhaft eingesteckte Spielkarten festgestellt werden. In einer der Lokalitäten konnte der Verdacht einer illegalen Arbeitsaufnahme erhärtet und durch den Zoll aufgenommen werden. Die baulichen Mängel waren derart gravierend, dass der Betrieb vor Ort untersagt und die Lokalität umgehend geschlossen wurde. In einer weiteren Lokalität konnten vom Zoll fast neun Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak beschlagnahmt werden.

In einem Betrieb in Gernsheim war kein Personal anzutreffen, obwohl die Lokalität geöffnet war. Die Geldspielautomaten wurden bespielt, eine vorherige Überprüfung im Spielersperrsystem OASIS erfolgte nicht. Es traten zudem etliche weitere Verstöße, wie fehlende Raucherkennzeichnung, fehlender Jugendschutzaushang, Brandschutzverstöße und versperrte Fluchtwege zu Tage. Die Geldspielautomaten wurden durch die Ordnungsbehörde versiegelt.

In einem Übernachtungsbetrieb in Ginsheim-Gustavsburg ging eine Person der illegalen Prostitution nach. Gleichzeitig ergab eine Überprüfung, dass sich die Frau illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Durch das Finanzamt konnten weiterhin in drei Lokalitäten erhebliche Verstöße bezüglich der Kassenführung festgestellt werden. So fehlte die Technische-Sicherheitseinrichtung an der Kasse. In einem zusammenhängenden Gebäudekomplex wurde gegen die Aufsichtspflicht des Betreibers verstoßen. Die Kontrolleure stellten den Spielbetrieb ein und schlossen die beiden Lokalitäten.

In einer Gaststätte in Nauheim konnte ein unerlaubter Geldspielautomat mit über 1000 Euro Inhalt festgestellt und beschlagnahmt werden. Im Rahmen der anschließend Auswertung wurde festgestellt, dass der Automat seit Mai 2025 mit mehr als 100.000 Euro Bargeldeinsatz bespielt wurde.

In einer Spielhalle in Raunheim wurden je vier Glücksspielautomaten doppelt bespielt. Weiter war bei fünf Glücksspielautomaten in Kelsterbach die erforderliche Prüfplakette nicht vorhanden. Alle Automaten wurden amtlich versiegelt.

In einer Gaststätte in Mörfelden-Walldorf waren insgesamt fünf illegale Spielautomaten aufgestellt, welche allesamt beschlagnahmt wurden. In diesen konnten zudem rund 7600 Euro festgestellt und ebenfalls beschlagnahmt werden. In einer Shisha-Bar in Mörfelden-Walldorf beschlagnahmte der Zoll außerdem rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak.