Odenwaldkreis: Polizei zieht positives Fazit nach ÖPNV-Kontrollen

Odenwaldkreis: Polizei zieht positives Fazit nach ÖPNV-Kontrollen

Odenwaldkreis: Polizei zieht positives Fazit nach ÖPNV-Kontrollen

Bei gemeinsamen Kontrollen von Polizei und OREG im Odenwaldkreis blieben acht von 13 überprüften Linienbussen ohne Beanstandungen.

Nach Angaben der Polizei führten Kontrollkräfte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen am Dienstag, 27. Januar 2026, gemeinsam mit der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH Kontrollen im öffentlichen Personennahverkehr im Odenwaldkreis durch. Insgesamt wurden 13 Linienbusse überprüft.

Das Fazit fiel überwiegend positiv aus. Acht der kontrollierten Busse wiesen keinerlei Beanstandungen auf. Bei fünf Fahrzeugen, die am Morgen an der Oberzent-Schule in Beerfelden kontrolliert wurden, stellten die Einsatzkräfte lediglich kleinere Mängel fest. Zwei Bussen fehlten Unterlegkeile, drei Fahrzeuge blieben auch dort vollständig beanstandungsfrei.

Winterbereifung im Fokus der Kontrollen

Vor dem Hintergrund des vorangegangenen Schneefalls lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Bereifung der Fahrzeuge. Der Busverkehr war am Montag, 26. Januar 2026, durch die OREG eingestellt worden. Zwar waren die Hauptverkehrsstraßen am Folgetag wieder weitgehend geräumt, dennoch war der Einsatz geeigneter Winterreifen zwingend erforderlich.

Bei einem Linienbus stellten die Kontrollkräfte an der Antriebsachse Reifen fest, die lediglich mit der Kennzeichnung M und S versehen waren. Diese Bereifung entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und durfte nur bis zum 30. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung verwendet werden. Im Winterbetrieb sind seither ausschließlich Reifen mit sogenanntem Alpine-Symbol zulässig.

Der betroffene Bus durfte noch ins Depot gefahren werden. Für den weiteren Fahrgastbetrieb musste der Fahrer jedoch auf ein anderes Fahrzeug wechseln. Sowohl Fahrer als auch Halter müssen nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Weitere Feststellungen

Bei einem anderen Busfahrer stellten die Einsatzkräfte während einer Pause fest, dass dieser auf dem Fahrersitz rauchte. Auch wenn sich zu diesem Zeitpunkt keine Fahrgäste im Fahrzeug befanden, gilt nach dem Nichtraucherschutzgesetz ein absolutes Rauchverbot in Kraftfahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung. Der Fahrer wurde entsprechend belehrt und erwartet ebenfalls ein Bußgeld.

Ein weiterer Fahrer konnte bei der Kontrolle weder seinen Führerschein noch den erforderlichen Fahrerqualifizierungsnachweis vorlegen. Nach einem Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand konnte jedoch bestätigt werden, dass beide Dokumente vorhanden sind. Nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes durfte der Mann seine Linienfahrt fortsetzen.

Die Polizei kündigte an, vergleichbare Kontrollen auch künftig fortzusetzen, um die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr weiter zu gewährleisten.