Rüsselsheim/Weiterstadt/Darmstadt: Polizei stoppt vier Fahrzeuge ohne Versicherung

Rüsselsheim/Weiterstadt/Darmstadt: Polizei stoppt vier Fahrzeuge ohne Versicherung

Rüsselsheim/Weiterstadt/Darmstadt: Polizei stoppt vier Fahrzeuge ohne Versicherung

Bei Verkehrskontrollen im Raum Südhessen hat die Polizei mehrere Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen stellte am Freitagabend, 13. März 2026, gleich mehrere Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz fest. Insgesamt vier Fahrzeuge wurden dabei in Rüsselsheim, Weiterstadt und Darmstadt aus dem Verkehr gezogen.

Unversicherte Fahrzeuge in Rüsselsheim und Weiterstadt

In Rüsselsheim kontrollierten die Beamten einen 18-jährigen Fahrer eines BMW, für den kein Versicherungsschutz bestand. Die Kennzeichen wurden daraufhin abmontiert und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den jungen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Da er sich noch in der Probezeit befindet, könnte zudem eine Nachschulung folgen.

Auch in Weiterstadt stoppten die Verkehrspolizisten einen 37-jährigen Fahrer eines unversicherten BMW. Auch hier wurden die Kennzeichen entfernt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer sowie die Fahrzeughalterin wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Weitere Verstöße in Darmstadt festgestellt

In Darmstadt stellten die Beamten zudem einen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten ausländischen BMW ohne gültige Versicherung fest. Die Nummernschilder wurden daraufhin sichergestellt. Gegen den bislang unbekannten Nutzer des Fahrzeugs wird ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Im Zuge weiterer Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall in Weiterstadt entdeckten die Polizisten noch ein weiteres Fahrzeug, das nach einem Verkauf weiterhin unberechtigt genutzt wurde. Auch hier sollen die Kennzeichen zeitnah sichergestellt werden, um eine weitere unrechtmäßige Nutzung zu verhindern.

Fahrzeuge ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellen eine Straftat dar und können neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.