Bei umfangreichen Kontrollen im Rahmen der Aktion „Sichere Innenstadt“ hat die Polizei in Darmstadt mehrere Strafverfahren eingeleitet. Sichergestellt wurden unter anderem Betäubungsmittel, mutmaßliches Diebesgut und Fahrräder.
Im Rahmen der Innenstadtoffensive „Sichere Innenstadt“ führten Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen am Dienstag, 23. Juni 2026, gemeinsam mit Kräften der Hessischen Bereitschaftspolizei umfangreiche Kontrollen im Bereich des Herrngartens sowie der angrenzenden Straßen durch.
Zwischen 10 Uhr und 18 Uhr wurden insgesamt zwölf Personen kontrolliert. Dabei leiteten die Einsatzkräfte mehrere Ermittlungsverfahren ein.
Heroin, Handtaschen und EC-Karte sichergestellt
Bei einem 38-jährigen Mann fanden die Beamten nach Angaben der Polizei Heroin sowie zwei Handtaschen, an denen sich noch Etiketten und Diebstahlsicherungen befanden. Darüber hinaus führte der Mann eine als gestohlen gemeldete EC-Karte mit sich.
Gegen den 38-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Verdacht auf Drogenhandel
In der Bismarckstraße kontrollierten Polizeikräfte außerdem einen 33-jährigen Mann. Aufgrund der vorgefundenen Umstände erhärtete sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur weiteren Bearbeitung auf eine Polizeidienststelle gebracht.
Weitere Verstöße festgestellt
Gegen 10.30 Uhr hielten die Beamten zudem einen Hyundai-Fahrer in der Bismarckstraße an. Der 49-Jährige konnte keinen Führerschein vorlegen. Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
In drei weiteren Fällen stellten die Einsatzkräfte Betäubungsmittel sicher. Bei einem 37-Jährigen und einem 26-Jährigen fanden die Beamten Heroin. Bei einem weiteren 49-jährigen Mann wurden Heroin, Crack und Kokain sichergestellt.
Fahrräder überprüft
Während der Kontrollen fielen den Beamten außerdem zwei herrenlose Fahrräder auf. Beide wurden zunächst sichergestellt.
Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass eines der Fahrräder einem am selben Tag gemeldeten Diebstahl zugeordnet werden konnte. Ob auch das zweite Fahrrad aus einer Straftat stammt, wird derzeit überprüft.