Lorsch: Großkontrolle auf der A67 – Polizei stoppt 33 Lastwagen und Busse, elf Fahrzeuge dürfen nicht weiterfahren

Lorsch: Großkontrolle auf der A67 – Polizei stoppt 33 Lastwagen und Busse, elf Fahrzeuge dürfen nicht weiterfahren

 

Bei einer länderübergreifenden Verkehrskontrolle auf der Rastanlage Lorsch haben Einsatzkräfte zahlreiche Verstöße im gewerblichen Güter- und Personenverkehr festgestellt. In elf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, mehrere Fahrzeuge wiesen erhebliche Sicherheitsmängel auf.

Mehr als 40 Beamtinnen und Beamte aus Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität kontrollierten am Dienstag, 30. Juni 2026, den gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf der Tank- und Rastanlage Lorsch an der Autobahn 67.

Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 33 Fahrzeugeinheiten. Bei 22 davon stellten sie Verstöße oder technische Mängel fest. Das Spektrum reichte von Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr über Mängel an Fahrzeugen bis hin zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung und Vorschriften zum Abfalltransport. Zudem wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 2.000 Euro erhoben.

Beschädigte Reifen und Bremsen sorgen für Fahrverbote

Besonders häufig beanstandeten die Kontrolleure beschädigte Reifen. In insgesamt elf Fällen untersagten sie die Weiterfahrt, bis die festgestellten Mängel beseitigt waren. Teilweise mussten Transportunternehmen Werkstattfahrzeuge zur Kontrollstelle schicken, um Reparaturen direkt vor Ort durchführen zu lassen.

Bei einem Lastwagen mussten zunächst stark beschädigte Bremsscheiben der Zugmaschine ersetzt werden, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte.

Verstöße gegen Gefahrgut- und Aufenthaltsrecht

Ein Sattelzug aus Südeuropa durfte seine Fahrt ebenfalls nicht fortsetzen, weil die zulässige Gesamtkapazität der Kraftstofftanks überschritten wurde. Dadurch galten besondere Vorschriften für kennzeichnungspflichtige Transporte, deren Voraussetzungen nach bisherigen Erkenntnissen nicht erfüllt waren. Neben der Beseitigung des Mangels musste der verantwortliche Unternehmer eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Darüber hinaus stellten die Beamten bei einem deutschen Transportunternehmen fest, dass Fahrpersonal aus einem Drittstaat ohne ausreichende Arbeitsberechtigung eingesetzt worden sein soll. Gegen den Disponenten und den Fahrer wird nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt. Bis zum Abschluss der Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

Kontrollen sollen fortgesetzt werden

Nach Einschätzung der Polizei verdeutlichen die zahlreichen Beanstandungen die Bedeutung solcher Schwerpunktkontrollen. Sie sollen auch künftig regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit im gewerblichen Straßenverkehr zu erhöhen und Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Hinweis: Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen strengen technischen und gesetzlichen Vorschriften. Regelmäßige Kontrollen dienen der Verkehrssicherheit und sollen technische Mängel sowie Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Transportvorschriften frühzeitig aufdecken.