Altrip: Zwei Mädchen unerlaubt gemeinsam auf E-Scooter – Polizei erinnert an Regeln

Altrip: Zwei Mädchen unerlaubt gemeinsam auf E-Scooter – Polizei erinnert an Regeln

Altrip: Zwei Mädchen unerlaubt gemeinsam auf E-Scooter – Polizei erinnert an Regeln

In Altrip stoppte die Polizei zwei unter 14-jährige Mädchen, die gemeinsam auf einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs waren – die Eltern zeigten sich überrascht über die geltenden Vorschriften.

Schnellüberblick
Meldung: 24.10.2025, 14:18 Uhr (Polizeidirektion Ludwigshafen – POL-PDLU)
Ort: Altrip, Berliner Straße
Datum/Zeit: Donnerstag, 23.10., gegen 18:15 Uhr
Beteiligte: zwei Mädchen, beide unter 14 Jahre
Verstöße: kein Versicherungsschutz, unter Altersgrenze, doppelte Nutzung
Ermittlungen: Polizeidirektion Ludwigshafen
Maßnahmen: Eltern informiert, Weiterfahrt untersagt

Am Donnerstagabend gegen 18:15 Uhr fiel einer Streife in der Berliner Straße in Altrip ein E-Scooter auf, auf dem zwei Mädchen gemeinsam fuhren. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass beide unter 14 Jahre alt waren und der genutzte Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz besaß.

Die Beamtinnen und Beamten informierten daraufhin die Eltern der Kinder und untersagten die Weiterfahrt. Laut Polizei war den Eltern nicht bewusst, dass E-Scooter nur alleine, ab 14 Jahren und mit einer gültigen Versicherung betrieben werden dürfen. Ein Führerschein ist zwar nicht erforderlich, dennoch gelten klare rechtliche Vorgaben.

Die Polizei nutzte den Vorfall, um auf die wichtigsten Regeln für die sichere und rechtmäßige Nutzung von E-Scootern hinzuweisen.

Hinweis der Polizei – Regeln für das Fahren mit E-Scootern:
• Mindestalter: 14 Jahre – kein Führerschein erforderlich, aber sicheres Üben empfohlen.
Nur eine Person darf auf dem E-Scooter fahren, Mitnahme ist verboten.
Versicherungspflicht: E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen.
Höchstgeschwindigkeit: maximal 20 km/h.
Fahrbereich: Radwege, Schutzstreifen oder Straße – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Kein Handy während der Fahrt, keine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
• Bei Verstößen können Bußgelder, Strafanzeigen und Regressforderungen drohen.

Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, POL-PDLU (Altrip, ots). Angaben laut Polizei.