Frankenthal: Testkäufe zeigen Fortschritte beim Jugendschutz – aber Supermärkte fallen durch
Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Stadt Frankenthal decken Verstöße beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Minderjährige auf – erste positive Entwicklungen erkennbar.
Am Freitag, den 31. Oktober 2025, fanden in Frankenthal die jährlichen Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes statt. Ziel der gemeinsamen Aktion von Stadtverwaltung und Polizeiinspektion Frankenthal war es, Verstöße beim Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Vapes an Minderjährige aufzudecken. Insgesamt wurden sieben Verkaufsstellen kontrolliert, darunter vier Kioske, ein Geschäft in der Innenstadt und zwei Supermärkte. Das Testteam bestand aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt „Polizeidienst und Verwaltung“ und wurde von Fachkräften der Polizei, des kommunalen Vollzugsdienstes sowie des Kinder- und Jugendbüros begleitet. Die Bilanz fiel gemischt aus: Während nahezu alle Kioske und ein Innenstadtgeschäft die Alterskontrolle korrekt durchführten und den Verkauf verweigerten, wurde in einem Kiosk trotz Ausweiskontrolle Zigaretten an die Minderjährigen verkauft. Besonders kritisch: In beiden überprüften Supermärkten erhielten die Jugendlichen trotz Alterskontrolle an der Kasse hochprozentigen Alkohol. Gegen die betroffenen Betriebe und Kassiererinnen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, Bußgelder sind zu erwarten.
Ziel und Bedeutung der Testkäufe
Die regelmäßigen Testkäufe sollen Verkäuferinnen und Verkäufer für ihre Verantwortung im Umgang mit alkohol- und nikotinhaltigen Produkten sensibilisieren. Sie dienen der Überwachung und Aufklärung – insbesondere im Hinblick auf den Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Folgen von Alkohol- und Nikotinkonsum.
Hintergrund:
Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter bestimmte Produkte verkauft werden dürfen. Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke ist unter 16 Jahren verboten, branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, Meldung vom 04.11.2025, 15:30 Uhr (POL-PDLU)