Limburgerhof: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss – Fahrer kurz zuvor 49 geworden
04. Januar 2026 – 09:25 Uhr
Kurz nach Mitternacht am Samstag, dem 03.01.2026, wollte ein frisch 49‑jähriger Mann nach einer Geburtstagsfeier in einer Kneipe mit seinem Auto nach Hause fahren. Beim Ausparken stieß er gegen ein anderes Fahrzeug und verursachte dabei einen Schaden von rund 1.000 Euro. Anschließend entfernte er sich von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Die Besitzerin des beschädigten Pkw hatte den Vorfall beobachtet, sich das Kennzeichen notiert und die Polizei verständigt. Die Beamten trafen den Mann wenig später an seiner Wohnanschrift an. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,61 Promille.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet. Neben einer Geldstrafe drohen ihm ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtige Hinweise
- Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit bereits bei geringen Mengen.
- Unfallflucht ist eine Straftat – bleiben Sie immer an der Unfallstelle und informieren Sie die Polizei.
- Notieren Sie als Zeuge wichtige Merkmale wie Kennzeichen, Fahrzeugtyp oder Uhrzeit.