Limburgerhof: Polizei stoppt 16-Jährigen ohne gültigen Versicherungsschutz auf E-Scooter

Limburgerhof: Polizei stoppt 16-Jährigen ohne gültigen Versicherungsschutz auf E-Scooter

 

Bei einer Verkehrskontrolle in Limburgerhof stellte die Polizei einen E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fest. Gegen Fahrer und Halter wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Schifferstadt kontrollierte am Mittwochabend, 6. Mai 2026, gegen 19.30 Uhr einen 16 Jahre alten E-Scooter-Fahrer in der Waldgasse in Limburgerhof.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug noch ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Nach Angaben der Polizei räumte der Jugendliche ein, gewusst zu haben, dass ein neues Kennzeichen erforderlich gewesen wäre.

Der E-Scooter wurde von den Einsatzkräften präventiv sichergestellt. Gegen den Fahrer sowie gegen den Halter des Fahrzeugs leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf wichtige Vorschriften für die Nutzung von E-Scootern hin. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, ein Führerschein ist jedoch nicht erforderlich.

Außerdem dürfen E-Scooter bauartbedingt maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren. Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr sind eine gültige Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung sowie ein aktuelles Versicherungskennzeichen, das jährlich zum 1. März erneuert werden muss.

Die Mitnahme weiterer Personen ist verboten. Zudem dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen genutzt werden. Während der Fahrt ist die Nutzung eines Smartphones untersagt.

Auch für Fahrer von E-Scootern gelten laut Polizei dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Fahrten unter Drogeneinfluss sind ebenfalls verboten.

Viele Versicherungskennzeichen für E-Scooter verlieren jedes Jahr zum 1. März ihre Gültigkeit. Wer ohne aktuellen Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert strafrechtliche Konsequenzen und haftet im Schadensfall persönlich.