Antragsverfahren vereinfacht

Ludwigshafen Logo(Ludwigshafen) Die Schulverwaltung vereinfacht das Antragsverfahren für das MAXX-Ticket. Schülerinnen und Schüler der zweiten bis zehnten Klassen an Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen, denen bereits ein MAXX-Ticket bewilligt wurde, müssen künftig keinen Folgeantrag pro Schuljahr mehr stellen. Wenn sich die Voraussetzungen nicht verändert haben, leitet die Schulverwaltung die Unterlagen direkt an die RNV weiter, ohne dass nochmals ein Antrag erforderlich ist. Nur wer umzieht oder die Schule wechselt, muss auch zukünftig zu Beginn eines Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme stellen.
Von dem neuen Verfahren profitieren sowohl die Eltern als auch die Schulen und die Schulverwaltung im Rathaus, weil der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden kann.
Informationen zur Schülerbeförderung und zum MAXX-Ticket finden Interessierte unter www.ludwigshafen.de in der Rubrik Bürgerservice.