Mutterstadt: Feuerwehr rückt zur Mandelgraben-Schule aus – versprühter Feuerlöscher löst Alarm aus

Mutterstadt: Feuerwehr rückt zur Mandelgraben-Schule aus – versprühter Feuerlöscher löst Alarm aus

 

Ein ausgelöster Brandmeldealarm sorgte Dienstagabend für einen Einsatz an der Mandelgraben-Schule in Mutterstadt – gebrannt hat es laut Feuerwehr nicht. Die Polizei ermittelt.

Polizeimeldung vom 03.09.2025, 11:33 Uhr. – Nach bisherigen Erkenntnissen wurde am Dienstagabend, 02.09.2025, gegen 20:00 Uhr, an der Mandelgraben-Schule in Mutterstadt ein Brandmeldealarm ausgelöst. Auslöser war das Versprühen eines Feuerlöschers im Foyer. Laut Feuerwehr lag keine Brandentwicklung vor.

Zum Zeitpunkt des Alarms hielten sich im Gebäude mehrere Eltern sowie eine Lehrerin anlässlich eines Elternabends auf. Eine Zeugin beobachtete drei bis vier Jugendliche, die sich im Bereich der Schule aufhielten. Ob diese Personen für das Auslösen des Alarms verantwortlich sind, ist Gegenstand laufender Ermittlungen, laut Polizei.

Beschreibung der beobachteten Personen: dunkle Bekleidung; eine Person mit lockigem Haar; eine Person mit dunkler Hautfarbe. Das gesamte Foyer war durch den versprühten Löschschaum stark verunreinigt. Die Schadenshöhe ist derzeit noch ungeklärt.

Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung sowie wegen der Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln.

Zeugenaufruf

Wer Hinweise zu den drei Jugendlichen geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Schifferstadt zu melden: Telefon 06235 – 495-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Tipps zum Verhalten bei Feueralarm in Schulen
  • Ruhe bewahren, Ansagen des Personals/der Einsatzkräfte befolgen.
  • Gebäude zügig über gekennzeichnete Fluchtwege verlassen, keine Aufzüge benutzen.
  • Türen hinter sich schließen, aber nicht abschließen; Sammelpunkt ansteuern.
  • Unbefugtes Betätigen von Brandmeldern oder Missbrauch von Feuerlöschern ist kein „Streich“, sondern eine Straftat – es drohen hohe Kosten- und Schadensersatzforderungen.
  • Wer Beobachtungen macht (Personen, Uhrzeit, Richtung), sollte diese unmittelbar der Polizei melden.

Hinweis: Angaben beruhen auf Informationen der Polizei; der Sachstand kann sich im Zuge der Ermittlungen ändern.