Ludwigshafen-Oppau: Angriff auf Jugendlichen am Bürgerhaus – Polizei sucht Zeugen
Ein Jugendlicher wurde am Samstagabend in Oppau von fünf Unbekannten attackiert und verletzt. Die Polizei bittet um Hinweise – insbesondere zu einer Gruppe mit E-Scooter.
Zeit & Quelle: Polizeimeldung vom , laut Polizei.
Ort des Geschehens: Parkplatz am Bürgerhaus Oppau, Ludwigshafen-Oppau. Fluchtrichtung der Täter: Karolinenstraße.
Gesicherte Fakten: Nach bisherigen Erkenntnissen sprachen am Samstag, , zwei Jugendliche den Geschädigten von einem E-Scooter aus an. Kurz darauf kamen drei weitere hinzu. Alle fünf Personen schlugen und traten gemeinschaftlich auf den Jugendlichen ein.
Verletzte & Einsatzkräfte: Der Jugendliche erlitt mehrere Gesichtsverletzungen und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei blieb zunächst ohne Erfolg.
Täterbeschreibung: männlich, etwa 17–19 Jahre alt, circa 165–170 cm groß, dunkel gekleidet. Teile der Gruppe waren mit einem E-Scooter unterwegs.
Zeugenaufruf: Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter 0621 963-24250 oder per E-Mail an
- 110 wählen: Bei drohender oder laufender Gewalt sofort den Notruf absetzen – Ort, Anzahl der Personen und erkennbare Merkmale nennen.
- Distanz & Schutz: Abstand halten, in Richtung beleuchteter, belebter Bereiche bewegen; umstehende Personen aktiv und gezielt ansprechen („Sie im roten Mantel, bitte helfen Sie und rufen Sie die Polizei!“).
- Keine Eskalation: Eigene Sicherheit hat Vorrang; nicht provozieren lassen, keine Alleingänge.
- Beweise sichern: Details (Zeit, Kleidung, E-Scooter, Fluchtrichtung) merken; nach dem Vorfall Beobachtungen zeitnah notieren.
- Erste Hilfe: Verletzte betreuen, stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Blutungen stillen – bis Rettungskräfte eintreffen.
- Spurenschutz: Tatortbereich nach Möglichkeit nicht verändern; Fotos/Zeugenkontakte der Polizei bereitstellen.
Hinweis: Angaben beruhen auf den bisherigen Erkenntnissen der Polizei; Ermittlungen zu Hintergründen, Tätern und Schadensumfang dauern an.